Die Bildungszeit garantiert den Beschäftigten in Baden-Württemberg in der Regel bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildung, politische Bildung und für das Ehrenamt. Doch was muss man dabei beachten?
Nur wenige Beschäftigte nehmen in Baden-Württemberg fünf Tage bezahlten Sonderurlaub, um für sich Weiterbildungskurse zu buchen. Wohl auch, weil die meisten von dieser gesetzlich verbrieften Bildungszeit nichts wissen. Wie funktioniert sie? Welche Kurse sind möglich? Und was muss man bei einem Antrag beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.