In der Länderdomäne Bildung soll sich zunehmend auch der Bund engagieren. Foto: dpa-Zentralbild

  Darf sich der Bund in der Länderdomäne Bildung engagieren? Oder muss er es sogar? Mehrere Länder, darunter Niedersachsen, finden ja - und fordern die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes. 

Darf sich der Bund in der Länderdomäne Bildung engagieren? Oder muss er es sogar? Mehrere Länder, darunter Niedersachsen, finden ja - und fordern die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes.

Hannover - Die von der Bundesregierung angekündigte Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen reicht nach Ansicht mehrerer Bundesländer nicht aus. Zusammen mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordert Niedersachsen deshalb, das Kooperationsverbot im gesamten Bildungsbereich abzuschaffen. Am 19. September soll der Bundesrat über einen Antrag diskutieren, der eine stärkere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden zum Ziel hat.

„Das Kooperationsverbot muss weg, in allen Bereichen“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in Hannover. Der Plan des Bundes, das Zusammenwirken nur im Bereich der Hochschulen zu erlauben, sei wegen des Investitionsstaus nicht ausreichend. Über die Jahre habe sich wegen der knappen Finanzmittel praktisch in allen Bildungsbereichen ein hoher Bedarf angesammelt. Es sei aber wichtig, die „qualitativen Standards“ zu verbessern.

Ähnlich hatten sich jüngst die für Bildung und Schulen zuständigen Ministerinnen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Sylvia Löhrmann (Grüne) und Doris Ahnen (SPD), geäußert: „Es gibt einen erheblichen Investitionsbedarf entlang der gesamten Bildungskette.“ Insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion - dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern - bedeutete eine große Herausforderung. „Die soziale Frage ist eine gesamtstaatliche Aufgabe aller Ebenen, der Kommunen, der Länder und des Bundes. Und deshalb muss sich auch der Bund im Schulbereich finanziell engagieren können“, sagte Löhrmann.

Bund soll Mitspracherecht bekommen

Im Gegenzug seien die Länder bereit, dem Bund bei inhaltlichen Fragen ein Mitspracherecht einzuräumen. „Es ist doch nachvollziehbar, wenn der Bund über die Verwendung seines Geldes ein Wort mitreden will“, sagte Weil. Zugleich appellierte er an die Bundesregierung, vor Überregulierungen „Abstand zu nehmen“.

Nach dem Willen von Union und SPD in Berlin soll der Bund künftig auch dauerhaft Vorhaben „überregionaler Bedeutung“ an Hochschulen fördern können. Bislang war dies nur zeitlich befristet möglich. Für die Änderung der Verfassung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung zählt zu den umstrittensten Änderungen im Zuge der Föderalismusreform von 2006. Es untersagt eine dauerhafte finanzielle Förderung des Bundes in Bereichen, für die laut Verfassung die Länder zuständig sind.