Der Staat muss gleiche Startchancen für alle Schüler garantieren. Deshalb muss das Bildungs- und Teilhabepaket reformiert werden. Foto: dpa

Kinder aus armen Familien brauchen eine unbürokratische Förderung. Deshalb braucht das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung eine Überarbeitung, kommentiert Norbert Wallet.

Berlin - Dass aus dem seit dem Jahr 2011 existierendem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus armen (nicht sozial schwachen!) Familien keine Erfolgsgeschichte geworden ist, liegt nicht an der Höhe der gewährten Zuschüsse. Was nicht heißt, dass eine Debatte über die Höhe der Leistungen müßig wäre. Tatsächlich spiegelt ein Satz von 100 Euro, der heute gewährt wird, um Kindern eine Grundversorgung zum Schulstart – vom Ranzen bis zur Federmappe – anzubieten, längst nicht mehr die tatsächlich anfallenden Kosten wider.

Zu wenig Berechtigte nehmen Leistungen in Anspruch

Ohne Zweifel nehmen viel zu wenig Berechtigte die Leistungen in Anspruch, weil sie mit einem Wust von Antragsformalitäten verbunden sind, die letztlich den Eltern deutlich machen, dass sie vor allem eines sind: Bittsteller. Das kommt zu der Scham dazu, die es bedeuten kann, öffentlich bekannt werden zu lassen, etwa auf Zuschüsse für eine Klassenfahrt angewiesen zu sein. Tatsächlich nimmt sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, eine Reihe unnötiger Komplikationen abzubauen. Das ist wichtig und vor allem Streit um Detailfragen anerkennenswert. Denn es ist klar: die Herstellung gleicher Startchancen in einer sich sozial immer weiter spreizenden Gesellschaft ist kein Nebensache, sondern Grundvoraussetzung für eine offene, demokratische Gesellschaft.