Man darf nicht einfach Bilder aus einem Museum ins Netz stellen, urteilte das Gericht. Foto: dpa

Ein Museum besuchen, alte Gemälde fotografieren und im Internet hochladen? Das geht nicht einfach so, urteilt der BGH. Die Vorgaben des Museums müssen beachtet werden.

Karslruhe - Spricht ein Museum ein Fotografierverbot aus, dürfen Besucher keine eigenen Bilder von Gemälden aufnehmen und diese ins Internet stellen. Das hat der BGH am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden. Ein Mann hatte im Jahr 2007 Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen. (Az.: I ZR 104/17)

Nach der Entscheidung des I. Zivilsenats verstieß der Mann mit den gescannten Bilder gegen das Urheberrecht. Der Fotograf hatte dem Museum die Veröffentlichungsrechte übertragen. Die Fotos selbst genießen nach Angaben des Vorsitzenden Richters Thomas Koch Lichtbildschutz. Denn der Fotograf treffe eine Reihe von gestalterischen Entscheidungen, zu denen Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt gehörten.

Gemälde sind gemeinfrei

Mit den eigenen Fotos habe der Mann gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot im Museum verstoßen. Benutzungsordnung und Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat seien Teile des privatrechtlichen Besichtigungsvertrags. „Das sind wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen“, sagte Koch. Sie stellen nach Überzeugung des Senats keine unangemessene Benachteiligung der Museumsbesucher dar. Ein Fotografierverbot diene dem ordnungsgemäßen Museumsbetrieb.

Die Gemälde selbst sind gemeinfrei, dass heißt, sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts.

Bereits in den Vorinstanzen hatte das Reiss-Engelhorn-Museum mit seiner Unterlassungsforderung Recht bekommen. Dagegen war der Mann, der ehrenamtlich für das Internet-Lexikon Wikipedia tätig ist, in Revision gegangen. In einem früheren Urteil zu Fotos von den Preußischen Schlössern und Gärten hatte der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass Aufnahmen von außerhalb ohne Genehmigung zulässig sind.