Der Fall um den „Nazi-Opa“ wird vor Gericht behandelt. Foto: James Thew

Ein deutscher Hotelgast hat durch einen Kommentar auf einer Buchungsplattform Ärger mit der Justiz. Er äußerte sich über ein Bild eines Wehrmachtssoldaten in seiner Unterkunft – nicht grade zur Freude der Inhaberin.

Wien - Ein deutscher Hotelgast hat mit einem Kommentar auf einer Buchungsplattform über ein Foto mit einem Wehrmachtssoldaten einen Rechtsstreit ausgelöst. Die Hotel-Inhaberin aus dem österreichischen Zillertal wollte den Satz „Am Hoteleingang: Bild vom Nazi-Opa“ nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Gast wegen möglicher Rufschädigung, wie ihr Anwalt Stefan Kofler am Freitag bestätigte.

Mit der Bemerkung werde gegenüber einem Millionenpublikum der Eindruck erweckt, die Hotelbesitzerin würde mit dem Nationalsozialismus sympathisieren, argumentiert ihr Anwalt. „Dieser Eindruck ist völlig unzutreffend und entbehrt jeglicher Grundlage.“ Gerade im ländlichen Raum sei das Aufhängen von Bildern verstorbener Familienangehöriger üblich. In dem Fall handelte es sich um den Großvater der Frau.

Das sagt der Gast

Der Anwalt des Hotelgasts sieht in dem Satz dagegen eine völlig zulässige Meinungsäußerung. Es handle sich bei den beiden abgebildeten Personen mit und ohne Wehrmachtsuniform um Mitglieder der NSDAP, sagt Anwalt Wolfram Salzer aus Neustadt bei Coburg. Angesichts dieses Umstands sei die Bemerkung berechtigt.

Das Landgericht Innsbruck hat zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen, dass der Kommentar gelöscht werden muss. Einen Termin für die weitere Verhandlung gibt es nach Auskunft beider Seiten noch nicht. Das Amtsgericht Coburg wiederum muss sich in dem Zwist mit einer Klage des Hotelgasts gegen einen Verwandten der Hotelbesitzerin befassen. Der habe seinen Mandaten teils auch nachts mehrfach angerufen und ihn aufgefordert, den Kommentar zu entfernen, sagte Salzer.