Gegen Ex-Steelers-Coach Alexander Dück (hinten) wurde ein Strafbefehl erlassen. Foto: Pressefoto Baumann/Alexander Kep

Das Verfahren wegen sexueller Belästigung gegen den ehemaligen Coach des Eishockey-Zweitligisten könnte bald enden – es sei denn, er legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

Es war ein turbulentes Wochenende für die Bietigheim Steelers. Die Saison endete für den Eishockey-Zweitligisten am Sonntag nach einer 3:4-Niederlage gegen die Kassel Huskies im Play-off-Halbfinale. Schlagzeilen gemacht hatten die Steelers aber bereits am Samstag, als sie ihren Trainer Alexander Dück einen Tag vor dem Spiel freistellten. Mit der sportlichen Situation hatte das allerdings nicht zu tun.

 

Stattdessen geht es um einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung, den das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen Dück erlassen hat. Dem Trainer wird vorgeworfen, im Oktober 2024 eine Angestellte durch Streicheln am Bein und den Versuch eines Kusses sexuell belästigt zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn am vergangenen Freitag mit. Weitere Vorwürfe seien mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden. Der Beschuldigte weise die Vorwürfe weiterhin zurück. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft ermittelt seit Mai

Seit Mai 2025 hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen Dück ermittelt. Konkret geht es um einen Vorfall auf einer privaten Feier mit zwei damaligen Physiotherapeutinnen der Steelers, bei der es unter anderem zu dem Kussversuch gekommen sein soll. Zudem warfen die beiden Frauen Dück vor, ihnen unangebrachte Chatnachrichten geschickt zu haben.

Die Steelers waren nach Angaben von Geschäftsführer Gregor Rustige im November 2024 mit den Vorwürfen konfrontiert worden. Damals mahnten sie ihren Trainer ab, lösten den Vertrag aber nicht auf. Am vergangenen Samstag erfolgte dann jedoch die Freistellung Dücks: „Die Bietigheim Steelers haben die Vorwürfe der sexuellen Belästigung von Beginn an sehr ernst genommen“, heißt es in einer Mitteilung. „Nachdem dem Verein gestern die Informationen zum Strafbefehl bekannt geworden sind, hat die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern entschieden, die sofortige Freistellung auszusprechen.“

Wie es jetzt weitergeht, ist noch offen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder, Dück akzeptiert den Strafbefehl. Dann brauche es keine mündliche Verhandlung, es sei eine „Geldstrafe im mittleren Bereich“ fällig, erklärt die Direktorin des Amtsgerichts Besigheim, Gisela Borrmann. Das seien im Regelfall zwischen 20 und 100 Tagessätzen.

Dück kann Einspruch einlegen

Der ehemalige Steelers-Coach kann aber auch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Dann würde das Amtsgericht eine Hauptverhandlung ansetzen. Für einen Einspruch hat Dück 14 Tage Zeit.

Wann genau diese zweiwöchige Frist beginnt, ist laut Gisela Borrmann aber noch unklar. Bislang sei der Strafbefehl zwar beim Beschuldigten angekommen, nicht aber bei dessen Anwältin. „Erst, wenn wir von ihr eine Rückmeldung haben, laufen die 14 Tage“, so Borrmann.