Noch immer werden Zeugen gesucht, die am 21. August beobachtet haben könnten, wie ein 29-jähriger Eishockey-Fan in Bietigheim schwer verletzt worden ist. (Symbolbild) Foto: dpa

Im Fall des 29-jährigen Eishockey-Fans aus der Schweiz, der am 21. August bei einer Auseinadersetzung in Bietigheim schwer verletzt worden ist, gibt es neue Erkenntnisse. Die Polizei sucht aber noch immer nach weiteren Zeugen.

Bietigheim - Im Falle des Schweizer Eishockey-Fans, der am 21. August bei einer Auseinandersetzung in Bietigheim (Kreis Ludwigsburg) schwere Verletzungen erlitten hat, gibt es neue Erkenntnisse.

Nach bisherigen Ermittlungen sowie der Vernehmung von Zeugen, gehen die Ermittler inzwischen davon aus, dass sich der 29-Jährige die tiefe Schnittwunde im Brustbereich nicht bei der Auseinandersetzung mit etwa 20 Eishockeyfans zugezogen hat.

Vielmehr soll der Staatsanwaltschaft Heilbronn und dem Polizeipräsidium Ludwigsburg zufolge bei der Auseinadersetzung eine weitere etwa fünf- bis siebenköpfige Personengruppe beteiligt gewesen sein. Außerdem sollen mehrere Flaschen zu Bruch gegangen sein.

Die Männer wurden als muskulös beschrieben und sollen alle bis auf eine Person Vollbart getragen haben. Laut Aussagen haben die Männer miteinander türkisch gesprochen.

Tathergang noch immer unklar

Nach wie vor konnten die Umstände, bei denen der 29-Jährige schwer verletzt wurde, jedoch nicht geklärt werden. Inzwischen ist jedoch so viel bekannt, dass es sich bei dem Tatmittel um eine abgebrochene Glasflasche handeln könnte, die am Tatort jedoch nicht aufgefunden werden konnte.

Der 29-Jährige wurde zwischenzeitlich aus dem Krankenhaus entlassen. Die Polizei sucht weiterhin Zeugen, die Hinweise zu der Auseinandersetzung mit den beiden Gruppen haben. Insbesondere werden zwei junge Frauen gesucht, die zum Tatzeitpunkt vor Ort waren und möglicherweise mit den jungen Männern unterwegs waren. Eine der beiden soll groß und schlank gewesen sein und dunkle Haare gehabt haben.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07141/189 bei der Polizei zu melden.