Dem Interimschef der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, Herbert Marquard, wurde Vorteilsnahme unterstellt, was zu einer Wohnungsdurchsuchung führte. Doch die war rechtswidrig.
Das Landgericht Karlsruhe hat eine Wohnungsdurchsuchung, welche Mitte August beim Interims-Geschäftsführer der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, Herbert Marquard, durchgeführt worden war, für unrechtmäßig erklärt. Laut einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten heißt es in dem richterlichen Beschluss, die Durchsuchungsanordnung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen. Zudem sei sie rechtswidrig, weil kein Tatverdacht vorgelegen habe.
Gegenüber dieser Zeitung bestätigte ein Sprecher des Gerichts, man habe am 26. November den entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim zu einer Durchsuchung aufgehoben. Außerdem sei die Herausgabe der im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände angeordnet worden.
Ermittlungen nach anonymem Hinweis
Nach einem anonymen Hinweis hatte die Staatsanwaltschaft Pforzheim gegen den 71-jährigen Marquard Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der persönlichen Vorteilsnahme während seiner früheren Tätigkeit als Chef der Stadtwerke Pforzheim (SWP) aufgenommen. Konkret ging es dabei um die Vergabe der Beleuchtung des Pforzheimer Heizkraftwerks, bei der Marquard keine Vergleichsangebote eingeholt haben soll. Als Grund dafür wurden offenbar freundschaftliche Kontakte zum Prokuristen des Dresdner Beleuchtungsunternehmens unterstellt.
Zudem hieß es weiter, bestehe der Anfangsverdacht, dass Marquard zugunsten persönlicher Vorteile auf mögliche Schadensersatzansprüche verzichtet habe. Denn die Beleuchtung habe wegen jahreszeitlicher Verbote gar nicht ganzjährig genutzt werden können.
Die Ermittlungen waren definitiv kein guter Start für Marquard in Bietigheim-Bissingen und auch eine Belastung für die dortigen Stadtwerke. Denn deren früherer Geschäftsführer hatte nach einem aufsehenerregenden und verlorenen Schadensersatzprozess gegen ehemalige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.
Marquard: Vorwürfe reine Vermutungen
Marquard selbst, der von Anfang an von einer Hetzkampagne gesprochen hatte, zeigte sich jetzt erleichtert über den Karlsruher Beschluss: „Aus meiner Sicht hat das Landgericht den Beschluss gefasst, dass die bisherigen Vorwürfe allesamt nicht einmal ansatzweise belegt wurden und es sich um Annahmen bzw. Vermutungen handelt. Es konnte auch kein Schaden für das Unternehmen SWP erkannt werden und der Vorwurf, Schadensersatzansprüche verwirkt zu haben, konnte nicht bestätigt werden.“ Das Gericht habe beanstandet, dass eine persönliche Freundschaft gleich zu der Vermutung führe, man habe eine wie auch immer geartete Gegenleistung gegeben.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe teilte auf Anfrage mit, grundsätzlich hätten von belastenden Maßnahmen Betroffene ein Beschwerderecht, von dem in diesem Fall wohl Gebrauch gemacht worden sei. Die Ermittlungen dauerten aber noch an, der Beschluss werde derzeit geprüft.