Wer Bücher in der Bibliothek zu spät zurückgibt, muss für gewöhnlich Strafgebühren zahlen (Symbolfoto). Foto: dpa

Eine Professorin hatte 50 Bücher aus der Bibliothek ausgeliehen und diese erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben. Dafür muss sie ihrer Hochschule 2250 Euro Strafgebühren zahlen, hat ein Gericht entschieden.

Düsseldorf - Eine Professorin muss an die Bibliothek ihrer Hochschule 2250 Euro Strafgebühren zahlen, weil sie Bücher mehr als einen Monat zu spät zurückgab. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die dagegen gerichtete Klage ab. Es bestünden keine rechtlichen Bedenken gegen die Forderung der Hochschule Niederrhein. (Az. 15 K 1130/16)

Die Professorin hatte für ihre Forschung 50 Bücher aus der Bibliothek ausgeliehen und diese erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben. Daraufhin forderte die Hochschulbibliothek sie auf, 2250 Euro an Strafgebühren zu zahlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte dies nun als rechtmäßig. Die Professorin habe zwar durch die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit von Forschung und Lehre einen Anspruch, dass ihr die Hochschule Mittel dafür zur Verfügung stelle. Doch dies berechtige sie nicht dazu, Bücher ohne einen Antrag auf Verlängerung der Leihfrist zu spät zurückzugeben.

Die Gebührensätze der Hochschule sind nach Ansicht des Gerichts auch nicht zu hoch. Säumnisgebühren von 20 Euro und eine zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 25 Euro je Buch bei einer Überschreitung der Leihfrist von mehr als 30 Tagen widersprechen demnach nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.