Baden-Württembergs Agrarminister Hauk legt eine ergänzende Verordnung zum Biber vor. Sie zählt zwar zum Jagdrecht. Zusätzliche Abschussrechte enthält sie aber nicht.
Dass die Ministerpräsidentenkandidaten Manuel Hagel (CDU) und Cem Özdemir (Grüne) sich jüngst ein Scharmützel über Biber, Wölfe, Artenschutz und Jagdrecht geliefert haben, hat gesetzgeberische Folgen. Agrarminister Peter Hauk (CDU) hat am Dienstag den Entwurf einer Verordnung in die Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung gegeben, damit Biber, Saatkrähen und Wölfe in das Wildtiermanagement des Landes aufgenommen werden können und dem Jagdgesetz zugeordnet werden.
Die Verordnung, die unserer Redaktion vorliegt, ist denkbar kurz und enthält nur drei Paragrafen. Sie nehmen Biber, Saatkrähe und Wolf in das sogenannte Wildtiermanagement auf. Für Biber und Saatkrähe ist dabei die strengste Stufe vorgesehen, die bisher im Land lediglich für Luchs und Wildkatze galt: Sie sollen dem „Schutzmanagement“ unterliegen. Damit ist verknüpft, dass es für sie keine Jagdzeit gibt, sondern dass permanente Schonzeit gilt. Außerdem müssen Jäger zum Schutz dieser Arten beitragen. Für den Wolf, dessen Schutzstatus jüngst bundesweit und in Europa herabgestuft wurde, soll laut der neuen Verordnung aus dem Agrarministerium die mittlere Schutzstufe, das sogenannte Entwicklungsmanagement gelten.
Allen drei Tierarten sind zwei Dinge gemein: Sie zählen zu den bedrohten Arten und unterliegen besonderem Schutz. Und sie kommen dank Artenschutzmaßnahmen auch im Land wieder öfter vor. Allerdings gibt es deshalb auch wieder mehr Schäden wie Schafsrisse durch Wölfe, Überflutungen durch Biberdämme und Ernte- und Saatschäden durch Krähen.
Neue Verordnung ohne zusätzliche Abschussrechte
Der CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel, selbst Jäger, propagierte bei der Diskussion mit Özdemir denn auch „Schrot und Blei“ als Lösung; Özdemir verwies auf seine Bemühungen als Exlandwirtschaftsminister in Berlin, den Schutzstatus des Wolfes zu senken, und zeigte sich gleichfalls offen für jagdrechtliche Lösungen. Daraufhin kündigten Hagel und Hauk an, das Jagdrecht noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode anpacken zu wollen. Im Blick auf den Wolf läuft Hauks Entwurf der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes in Berlin offenbar ein Stück weit entgegen, wie aus den Erläuterungen zur Verordnung hervorgeht.
Im Blick auf den Biber ist die Sachlage komplizierter, weil nach langen Vorgesprächen in der grün-schwarzen Koalition bereits eine „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ aus dem grün geführten Umweltministerium in der Abstimmung ist. Sie soll nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann noch vor Weihnachten beschlossen werden. Dass Biber im Notfall abgeschossen werden können – wenn die Entfernung von Biber-Dämmen oder das Vergrämen der Tiere keinen Erfolg hat – ist in dieser „Biberverordnung“, der das Agrarministerium zugestimmt hat, bereits geregelt. Zusätzliche Abschussrechte sind in der neuen Verordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nicht enthalten. Auf Anfrage erklärte das Landwirtschaftsministerium, dass die neue Rechtsverordnung die kurz vor der Verabschiedung stehende Biberverordnung aus dem Umweltressort ergänzen solle. Dass „Schrot und Blei“ per se häufiger zum Einsatz kommen können, ist der Hauk’schen Verordnung so nicht zu entnehmen.
Kretschmann: Der Biber ist ja immer noch geschützt
Gegenüber einer Verschärfung des Jagdrechts so kurz vor der Wahl hat Kretschmann sich in den Landespressekonferenz skeptisch gezeigt. Zum einen stifteten Wahlkampfäußerungen von Spitzenkandidaten keinen „Veranlassungsmodus, um Gesetze jetzt noch auf den Weg zu bringen“, mahnte er. Zum anderen würden solche Initiativen in der Koalition im Normalfall vorbesprochen; das sei bei diesem Thema „mit mir“ nicht geschehen. Deshalb mache er ein Fragezeichen, ob das in der Endphase der Koalition noch angepackt werde. „Natürlich können wir nicht zugucken, wie Biber Dämme unterhöhlen. Das muss man regeln.“ Deshalb liege ihm sehr daran, die von langer Hand vorbereitete Biberverordnung noch vor Weihnachten unter Dach und Fach zu bringen. Zusätzliche Regelungen im Jagdrecht lehnte Kretschmann zwar nicht ab. Aber er kritisiert, dass damit falsche Erwartungen geweckt werden: „Wenn man die Tiere ins Jagdrecht aufnimmt, ändert sich erst einmal gar nichts“, sagte er. „Es wird die Erwartung geweckt, dass der Biber dann ganz normal gejagt werden darf. Doch das ist nicht der Fall. Der Biber ist ja immer noch geschützt.“