Paypal ist bei Online-Käufern beliebt. Foto: dpa/Felix Kästle

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass ein zusätzliches Entgelt bei Bezahlungen im Internet unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. In einer lange umstrittenen Frage herrscht erstmals Rechtsklarheit.

Karlsruhe - Wer Stuttgart - kennt das nicht: Der Online-Einkauf ist so gut wie geschafft, zu wählen ist nur noch die bevorzugte Zahlungsmethode – und da tauchen sie auf, die Extrakosten. Unliebsame Überraschungen dieser Art darf es auch weiterhin geben, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dienstleister wie Paypal, Klarna und Co bieten einen extra Service, der darf extra kosten – und diese Kosten dürfen Unternehmen an den Endkunden weitergegeben.

 

Algorithmen mögen günstigere Preise

Verbraucherfreundlich ist dieses Urteil nicht. Denn tauchen die Kosten erst dann auf, wenn nur noch ein Klick zum Kaufabschluss fehlt, kann die Ware zuvor entsprechend billiger angeboten werden. Das bedeutet bei vielen Algorithmen eine bessere Platzierung und in der Folge mehr Kunden. Die sind zwar oft alles andere als der sprichwörtliche König, völlig schutzlos sind sie aber nicht. Sie müssen nur das richtige Häkchen setzen. Nach wie vor muss jeder Verkäufer Möglichkeiten anbieten, bei denen das Bezahlen nichts kosten darf. Das ist eine Regel, die Verbraucher der Europäischen Union zu verdanken haben. Die Prognose sei erlaubt: Hätte der BGH den nun entschiedenen Fall den Kollegen vom Europäischen Gerichtshof vorgelegt, was möglich gewesen wäre, so ist nicht gesagt, ob die traditionell verbraucherfreundlichen Richter in Luxemburg ebenso entschieden hätten.

Die Branche ist dynamisch

 Dass Paypal als der größte Dienstleister in diesem Bereich das Umlegen der Provision heute auf den Endkunden verbietet, macht das Urteil nicht überflüssig. Schließlich ist die Branche dynamisch. Dass Banken Strafzinsen von Kunden verlangen, die Geld bei ihnen deponieren, hat vor kurzem noch niemand für möglich gehalten. Da kann sich auch das Verhalten der Zahlungsanbieter mal ändern, dann besteht wenigstens Rechtssicherheit, auch wenn die den Verbraucher nicht entzückt. Dem sind auch heute schon die Hände gebunden, wenn sich Unternehmen nicht an die Abmachung mit Paypal halten und die Kosten weiter geben. Das entsprechende Verbot gilt nur im Verhältnis zwischen Zahlungsanbieter und Verkäufer. Der Endkunde kann hier wie dort schimpfen – einen Anspruch auf Rückzahlung hat er nicht.