Bankkunden mit alten Kreditverträgen können zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren auch noch Jahre später einfordern. Foto: dpa

Banken müssen ihren Kunden zu Unrecht einkassierte Gebühren zurück erstatten. Seit heute ist klar, dass das auch für alte Verträge gilt. Das Urteil des BGH könnte die Banken viel Geld kosten.

Karlsruhe - Bankkunden mit alten Kreditverträgen können zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren auch noch nach Jahren einfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14). Das Urteil könnte Banken viel Geld kosten. Verbraucheranwälten liegen eigenen Angaben zufolge Tausende von Verfahren vor.

Das Urteil gilt für Rückforderungsansprüche, die zwischen 2004 und 2011 entstanden sind. Es gebe eine „immense Zahl von Rechtsstreitigkeiten“ in den unteren Instanzen, sagte auch der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers.

Unklar ist noch, wie viel die Banken ihren Kunden aufgrund des Urteils insgesamt werden zurückzahlen müssen. Die Schätzungen reichen von mehreren hundert Millionen Euro bis zu Milliarden. Die BGH-Richter gaben zwei Kunden recht, die die Banken Santander und CreditPlus verklagt hatten. Die Privatleute wollten Bearbeitungsgebühren zurück haben, die sie für die Aufnahme von Krediten zwischen 2006 und 2008 zahlen mussten. Sie beriefen sich dabei auf ein entsprechendes BGH-Urteil vom Mai. Doch die Banken weigerten sich mit dem Argument, die Forderungen seien verjährt.

"Ihre Ansprüche sind nicht verjährt"

„Ihre Ansprüche sind nicht verjährt“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht berief sich auf eine Ausnahme vom Gesetz, das eigentlich von einer Verjährungsfrist von drei Jahren ausgeht. Wiechers betonte zugleich, dass das Urteil nicht endlos rückwirkend gelte: „Alles das, was vor 2004 an Ansprüchen entstanden ist, ist verjährt.“

Das Gericht klärte damit eine höchst umstrittene Rechtslage. Denn unproblematisch war bisher nur die Rückzahlung von Extragebühren für Kredite, die 2011 und später geschlossen worden sind. Unklar war jedoch, wann die sich aus älteren Verträgen ergebenden Forderungen der Kunden verjähren.

Bereits die Vorinstanzen hatten die Fälle unterschiedlich entschieden: So hielt das Landgericht Mönchengladbach die Rückforderungen der 2006 und 2008 aufgenommenen Darlehen für verjährt. Das Landgericht Stuttgart sah die Klage für den 2008 aufgenommenen Kredit dagegen als noch rechtzeitig an. Der BGH hob diese Urteile jetzt auf und entschieden die Fälle zugunsten der Kunden. Es muss nicht neu verhandelt werden.