Vor dem Bundesgerichtshof geht es darum, ob ein Vermieter Nebenkosten ein oder zwei Jahre später einfordern darf. Foto: dpa

Die Nebenkosten darf der Vermieter laut Bundesgerichtshof wohl nicht mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren nachfordern.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelt daran, dass ein Vermieter ein bis zwei Jahre zu spät Nebenkosten nachfordern darf. Grund für die Verzögerung war in dem Fall, den die Karlsruher Richter am Mittwoch verhandelten, dass die Hausverwaltung keine ordnungsgemäßen Abrechnungen für die Jahre 2010 und 2011 erstellt hatte.

Die Wohnungseigentümer, zu denen der Vermieter zählt, beauftragten zwar schließlich einen neuen Verwalter – allerdings erst Mitte 2013. Dem Senat dauerte dies wohl zu lange. „Dass das nicht eher gegangen wäre, ist schwer nachvollziehbar“, sagte die Vorsitzende Karin Milger. Ein Urteil wollte der Senat am Nachmittag verkünden.