Wie im Süden: der Ludwigsburger Marktplatz. Die neuen Regeln für die Außenbewirtschaftung verstärken das mediterrane Flair bestimmt. Foto: factum/Archiv

Lokale am Ludwigsburger Marktplatz dürfen im Sommer bis Mitternacht Gäste im Freien bewirten. Auch für Gaststätten im Rest der Innenstadt gelten neue Sperrzeiten. Obwohl sich für die Wirte de facto nichts ändert, sind sie sehr glücklich.

Ludwigsburg - Freigetränke hat es auf dem Marktplatz bis jetzt keine gegeben, aber vielleicht kommt das ja noch. Einen Grund zum Feiern haben die Wirte rund um den Marktplatz zumindest – und das wissen sie auch. „Das ist ein toller Schritt in die richtige Richtung“, sagt Florian Fleischmann, von Lange am Markt, der mit seinen Kollegen tatsächlich bereits darüber sinniert hat, wie sie diesen tollen Schritt angemessen feiern könnten. Bis zum März haben sie noch Zeit für eine Idee. Dann beginnt das, was Florian Fleischmann und alle anderen Gastronomen in der Innenstadt einfach freuen muss: die kürzeren Sperrzeiten im Außenbereich.

 

Belebung der City am Abend

Rund um den Marktplatz können Gäste unter der Woche dann bis 23 Uhr im Freien bleiben, freitags und samstags sogar bis 24 Uhr. In den nicht ganz so zentral gelegenen Bereichen der Innenstadt dürfen die Lokale freitags und samstags bis 23 Uhr draußen bedienen. An den anderen Tagen gilt die althergebrachte Sperrzeit von 22 Uhr. „Das trägt zur Attraktivierung und Belebung der Innenstadt in den Abendstunden bei“, sagten sinngemäß alle Stadträte, die die Regelung am Donnerstag im zuständigen Ausschuss beschlossen haben. Das Votum des Gemeinderats am Mittwoch ist eine Formsache.

Lesen Sie hier die Geschichte des Ludwigsburger Marktplatzes

Genau genommen ändert sich für die Gastronomen eigentlich nicht wirklich etwas. In den vergangenen zwei Jahren galten die verkürzten Sperrzeiten bereits – allerdings nur zur Probe. Die Stadtverwaltung wollte erst einmal testen, wie sich die längere Bewirtschaftung der Außenbereiche mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner verträgt. Denn die offizielle, und im Zweifel auch einklagbare Nachtruhe beginnt nun mal um 22 Uhr. Aber siehe da: „Die bisherigen Testläufe haben zu keinen Beschwerden geführt“, sagt Heinz Mayer, der Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.

Heiße Tage, spätes Essen

Dass die nun beschlossene neue Rechtsverordnung – wie das Werk über die Sperrzeiten offiziell heißt – die Gastronomen trotzdem in Feierlaune versetzt, hat damit zu tun, dass sie für ein neues Verhältnis mit der Stadtverwaltung steht. „Es ist schön zu sehen, dass die Gegenseite Verständnis für uns hat“, sagt Florian Fleischmann. Tatsächlich geht es den Wirten nicht darum, Gäste möglichst lange abzukassieren, sie sind schon froh, wenn es nicht weniger werden.

Bei schier unerträglicher Hitze, gehen die Leute später aus dem Haus, ergo später ins Restaurant. Wenn man sie dann draußen nicht mehr bedienen darf, ist das für beide Seiten unbefriedigend. „Die Rechtsverordnung ist im Prinzip eine Reaktion auf geänderte Verhältnisse“, sagt Heinz Mayer von der Stadtverwaltung – die damit quasi zu Pionieren der Außenbewirtschaftung gehört.

Die Eberhardstraße ist außen vor – ein bissen

Nur in wenigen Städten der Region Stuttgart darf im Sommer bis Mitternacht unter freiem Himmel bewirtet werden: In Göppingen (am Wochenende) und in Waiblingen. In Böblingen ist um 22 Uhr Schluss, in Ausnahmen um 23 Uhr. In Esslingen müssen die Freiplätze immer um 23 Uhr geräumt sein. Stuttgart selbst wiederum prüft jeden Fall einzeln. Je nach örtlicher Lage wird ein Schlusspunkt um 22 und 23 Uhr verfügt – oder aber auch bis nach Mitternacht.

Genau deshalb hat Ludwigsburg seine Innenstadt in Zonen eingeteilt – und etwa in der Eberhardstraße eine Schließung um 23 Uhr festgesetzt. In der schmalen Straße wirkt der Hall anders als auf dem Marktplatz und könnte die Anwohner belästigen, erklärt Heinz Mayer. Allerdings können die Lokale eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die dann im Einzelfall geprüft wird. So wie beim Ratskellergarten, dem Clussgarten und dem Blauen Engel. Die Lokale liegen in einem Bereich der Innenstadt, wo Freiluftgastronomie regulär um 22 Uhr beendet sein muss. Alle drei jedoch dürfen bis 23 Uhr Gäste bewirten – so lange es keine Beschwerden gibt.

Die Gastronomen müssen mitziehen

Das wiederum gilt für alle Lokale. Heinz Mayer betont deshalb, „dass der Erfolg der verkürzten Sperrzeiten sehr stark von der Mitwirkung der Gastronomen abhängig ist“. Denen ist das bestens bewusst: „Das ist gar kein Problem“, sagt Vivien Brodbeck von der Trattoria La Signora Moro. Das habe sich bereits eingespielt, alle, auch die Gäste, wüssten Bescheid.