Eine Finanzbeamtin muss nicht Vollzeit auf der Amtsstube arbeiten, um Steuerakten zu bewältigen. Foto: dpa

In der baden-württembergischen Steuerverwaltung zeigt sich eine Benachteiligung von Frauen. Diese schneiden bei den Regelbeurteilungen generell schlechter ab als Männer. Das Thema hat eine Tragweite über das Finanzressort hinaus, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Dass ein von den Grünen geführtes Ministerium kein Interesse daran hat, mit mangelnder Chancengerechtigkeit von Frauen in Verbindung gebracht zu werden, versteht sich von selbst. So gibt sich das baden-württembergische Finanzressort alle Mühe, entsprechende Statistiken und Studien nicht öffentlich zu diskutieren. Doch schon die ohne großes Aufsehen eingeleiteten Konsequenzen zeigen: Ministerin Edith Sitzmann sieht Handlungsbedarf, aus der Vergangenheit herrührende Missstände zu beseitigen, wonach Beamtinnen der Steuerverwaltung systematisch schlechter beurteilt werden als ihre männlichen Kollegen.

Seltener präsent – weniger leistungsfähig?

Eine Frau, die noch Kinder umsorgt und deswegen Teilzeit oder oft daheim arbeitet, ist seltener im Sichtfeld des Vorgesetzten – ist sie damit aber auch weniger leistungsfähig im Job? Das moderne Gesellschaftsbild hat sich demzufolge noch nicht in allen Führungskräfteköpfen festgesetzt. Bei allem Bemühen von Grün-Schwarz, Diskriminierung abzubauen: Es ist gut denkbar, dass auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung ungerecht beurteilt wird. Und warum soll dies nicht ebenso für Unternehmen gelten? Ob jedoch im öffentlichen Dienst oder in der freien Wirtschaft: Völlig kontraproduktiv wäre es, Frauen pauschal höher zu beurteilen. Dies würde ihre Akzeptanz auch nicht steigern.