Der Lokführer des betroffenen ICE (Symbolbild) hatte 2,5 Promille im Blut Foto: dpa

Ein aktueller Fall aus Sachsen-Anhalt wirft Fragen nach Alkohol im Job auf. Mal einen über den Durst trinken, das geht in der Freizeit, aber nicht am Arbeitsplatz. Doch nur für wenige Berufe gibt es ein striktes Promilleverbot. Ansonsten gilt: Die Menge macht’s.

Wittenberg - In Sachsen-Anhalt ist ein betrunkener Lokführer aus dem Zug geholt worden. Ein erster Test ergab einen Alkoholwert von knapp 2,5 Promille, wie Bundespolizei-Sprecherin Chris Kurpiers am Donnerstag (10. Januar) sagte. Die Bahn nahm dem 49-Jährigen den Triebfahrzeugführerschein ab und kündigte Konsequenzen an. Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn forderte: „Wer so erwischt wird, ist die längste Zeit seines Lebens Lokführer gewesen.“

Alkohol bei der Arbeit – Fragen und Antworten zu einem brisanten Thema

Was ist passiert?

Der ICE 993 von Hamburg nach Leipzig hätte am Dienstagabend (8. Januar) um 22.11 Uhr in Wittenberg in Sachsen-Anhalt halten sollen. Doch der Lokführer rauscht einfach durch den Bahnhof durch. Der Zugbegleiter, dem bereits zuvor eine ungewöhnlich ruckelige Fahrweise des Zugs aufgefallen war, wendet sich an zwei Bundespolizisten, die in dem ICE auf der Heimfahrt von Berlin sind.

Sie alarmieren Kollegen der Landespolizei, die den betrunkenen Lokführer beim nächsten Halt wenig später in Bitterfeld aus dem Zug holen. So schildert Bundespolizei-Sprecherin Chris Kurpiers den Vorfall. Reisende, die in Wittenberg aussteigen wollten, mussten mit dem nächsten Zug zurückfahren. Ein neuer Lokführer übernahm den ICE 993, mit etwa 65 Minuten Verspätung erreichte er sein Ziel Leipzig.

Einen ähnlichen Fall mit so stark betrunkenem Lokführer habe sie noch nicht erlebt, sagt Kurpiers.

Dürfen Lokführer während ihrer Schicht Alkohol trinken?

Definitiv nein. Für Lokführer gilt eine Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden der Bahn zufolge nach einem strengen Regelwerk geahndet. Der Triebfahrzeugführerschein wird sofort eingezogen und dem Eisenbahnbundesamt übergeben. Um ihn wiederzuerlangen, muss der Betroffene anhand medizinischer und psychologischer Untersuchungen belegen, dass kein krankheitsbedingter Alkoholmissbrauch vorliegt und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Das Eisenbahnbundesamt muss der Rückgabe des Führerscheins zustimmen.

Ist dies im Arbeitsleben der Deutschen ein Einzelfall?

Nein. Es werden allerdings nur wenige Fälle bekannt, weil sich betroffene Firmen aus Imagegründen bedeckt halten, wenn es um betrunkene Mitarbeiter geht. Zwei Beispiele:

Juni 2017: Ein stark alkoholisierter Lokführer wird in Stolberg aus dem Verkehr gezogen. Zwei Fahrgäste hatten sich auf der Fahrt von Aachen nach Stolberg über das abrupte An- und Abfahren des Regionalzuges gewundert und den Lokführer direkt angesprochen. Weil der 30-Jährige betrunken wirkte, alarmierten sie die Polizei. Ein Alkoholtest ergab einen Wert jenseits der zwei Promille, wie ein Polizeisprecher sagte. Wie lang der Mann bereits im Dienst gewesen sei, könne man noch nicht sagen, erklärte ein Bahnsprecher. Der Führerschein des Fahrers wurde eingezogen.

März 2017: Zwei Mitarbeiter des BMW-Werkes in München sorgen für einen Produktionsstillstand. Die beiden Männer hatten in ihrer Pause reichlich Alkohol getrunken und einen Joint mit einer synthetischen Kräutermischung geraucht. Noch vor Ende ihrer Spätschicht kollabierten sie, ihre Kollegen riefen den Notarzt. Das Fließband musste für 40 Minuten gestoppt werden.

In welchen Berufen darf man keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen?

Kraftfahrer, Taxifahrer, Busfahrer, Piloten, Rettungsdienstfahrer, Polizisten und Ärzte im Dienst oder Bereitschaftsdienst dürfen keinen Tropfen trinken. Das gilt auch schon für den Vorabend, sonst droht eine Abmahnung oder die fristlose Kündigung – unabhängig davon, ob es sich um eine aktuelle Promillezufuhr oder Restalkohol im Blut handelt. Wenn ein betrunkener Lkw-Fahrer oder ein Lokführer einen Unfall baut, wird er dafür haftbar gemacht und muss sich strafrechtlich verantworten.

Was ist mit anderen Berufen?

Ein unausgesprochenes Alkoholverbot existiert auch für solche Berufe, in denen man mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen hantiert. Handwerker wie etwa Elektriker oder Zimmerleute müssen bei der Arbeit genauso nüchtern sein wie Kran- und Baggerfahrer oder Anlagenfahrer in Fabriken.

Wann ist Alkohol auf der Arbeit erlaubt?

In Deutschland herrscht kein generelles Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Mitarbeiter dürfen in Maßen trinken, solange sie ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht verletzen und die Arbeitsleistung (auch durch Restalkohol) nicht beeinträchtigt wird. Der Arbeitgeber kann allerdings aufgrund seines Weisungsrechts ein allgemeines Alkoholverbot in seinem Unternehmen aussprechen. Wer dagegen verstößt, kann abgemahnt oder gekündigt werden.

Wie viel Alkohol ist erlaubt?

Jeder Arbeitnehmer unterliegt einem relativen Alkoholverbot. Das heißt: Er ist verpflichtet, dass seine Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Da die Verträglichkeit von Alkohol individuell sehr unterschiedlich ist, gibt es keine gesetzlich festgelegten Promillewerte.

Sind Beschäftigte, die trinken, versichert?

Ja, aber das gilt nur für die gesetzliche Unfallversicherung. Private Versicherer zahlen nicht, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Wer „säuft“ und vorsätzlich grob fahrlässig handelt, haftet für den entstandenen Schaden. Ansonsten springt die Berufsgenossenschaft ein, die allerdings bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls Regress fordert. Feste Promillegrenzen existieren aber auch hier nicht. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls und richterlichen ermessens, ob der Verunfallte zur Kasse gebeten wird. Bei normaler Fahrlässigkeit muss er anteilig zahlen. Je fahrlässiger das Verhalten ist, desto höher fällt die Haftung aus.

Steht auch der Arbeitgeber in der Pflicht?

Dem Arbeitgeber – im aktuellen Fall die Deutsche Bahn – obliegt die Fürsorgepflicht für seinen Arbeitnehmer und alle Beschäftigten. Er muss den betrunkenen Mitarbeiter auffordern, den Arbeitsplatz umgehend zu verlassen, damit er sich und andere nicht gefährdet.

Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland?

Seit 1953 gibt es eine Promillegrenze (1,5 Promille) für Autofahrer. 1973 wurde sie auf 0,8 und 1998 auf 0,5 Promille herabgesetzt. Für Fahranfänger während der Probezeit und Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben, gilt eine 0,0 Promillegrenze. Eine relative Fahruntüchtigkeit besteht ab 0,3 Promille, eine absolute ab 1,1 Promille. Für Berufskraftfahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Im Arbeitsvertrag ist allerdings generell geregelt, dass Brummifahrer während der Arbeit vollkommen nüchtern sein müssen.

Wie gefährlich ist Alkohol im Straßenverkehr?

Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) passierten 2017 insgesamt 4,4 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss. 7,3 Prozent aller tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer starben infolge eines Unfalls, bei dem Alkohol im Siel war. 7634 (56,7 Prozent) aller alkoholisierten Unfallbeteiligten waren Pkw-Fahrer. 26,6 Prozent waren Fahrradfahrer, 8,8 Prozent Fahrer von motorisierten Krafträdern, 4,4 Prozent Fußgänger und 2,8 Prozent fuhren ein Güterkraftfahrzeug.