Bevor die Maschine abheben konnte, war der alkoholisierte Co-Pilot aus dem Verkehr gezogen worden. Foto: dpa

Wie geht es für den betrunkenen Co-Piloten aus Portugal weiter? Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob es sich um eine Straftat handelt – oder nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Stuttgart - Nach der Festnahme eines betrunkenen Copiloten am Stuttgarter Flughafen sind die möglichen Folgen für den 40 Jahre alten Portugiesen noch offen. Die Ermittlungen der Polizei zum Ablauf des Vorfalls am Freitagabend dauerten noch, hieß es am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft. Erst wenn der Abschlussbericht vorliege, sei klar, ob überhaupt eine Straftat vorliege - oder eventuell nur eine Ordnungswidrigkeit. Bisher bleibe es beim Verdacht der versuchten Gefährdung des Luftverkehrs.

„Er ist ja nicht geflogen“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Copilot war betrunken im Cockpit kurz vor dem Abflug festgenommen worden. Der Flug fiel aus, 106 Passagiere mussten sich andere Wege nach Portugal suchen, flogen zum Teil erst am Montag in den Süden.

Ohne Straftat ist es ein Fall für die Luftfahrtbehörde

Zum genauen Ablauf am Freitagabend wollte sich die Polizei Reutlingen am Dienstag nicht äußeren - weder zur Frage, wie kurz vor dem Abflug der Mann aus dem Cockpit geholt wurde, noch wie stark er betrunken war. Das Gutachten zum Blutalkoholgehalt stehe noch aus, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Nach Recherchen unserer Zeitung hatte der Co-Pilot mehr als zwei Promille im Blut.

Sollte keine Straftat vorliegen, werde der Fall an die Luftfahrtbehörden weitergegeben. Diese seien für Ordnungswidrigkeiten und das Entziehen der Fluglizenz zuständig. Diese war am Freitag von der Polizei beschlagnahmt worden.

Einem Flughafenmitarbeiter waren bei dem Copiloten ein unsicherer Gang und Alkoholgeruch aufgefallen, er alarmierte die Luftaufsicht und die Polizei. Nachdem für den Copiloten eine Sicherheitsleistung von 10 000 Euro hinterlegt wurde, kam er wieder auf freien Fuß. Die Höhe Sicherheitsleistung ist laut Staatsanwaltschaft so berechnet, dass sie einem möglichen Strafbefehl entsprechen würde. Die schärfsten Konsequenzen drohen wohl ohnehin von seinem Arbeitgeber.