Ihre wertvollen Teppiche überließen gutgläubige Kunden Betrügern. Foto:  

Vier Männer haben Besitzer wertvoller Orientteppiche um 270 000 Euro gebracht. Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt die Täter zu Bewährungsstrafen.

Ludwigsburg - So hatten sich das die Besitzer – viele von ihnen auch Nicht-mehr-Besitzer – wertvoller Orientteppiche wohl nicht vorgestellt. Da bringen sie vier Männer im Alter von 34 bis 57 Jahren um ihre kostbaren Knüpfwaren im Wert von etwa 270 000 Euro – und dann verurteilt das Amtsgericht Ludwigsburg die Täter zu Entschädigungssummen im dreistelligen oder, von einer Ausnahme abgesehen, im niedrigen vierstelligen Bereich. Auch was das Strafmaß für den wegen gewerbsmäßigen Betruge angeht, hatten die Geschädigten kaum Grund zur Freude, die Angeklagten aber schon: Die Angehörigen eines Roma-Clans kamen mit Bewährungsstrafen zwischen neun und 21 Monaten davon.

Anzeigen aufgegeben, aber nicht bezahlt

Das Quartett hatte 2017 im Kreis Ludwigsburg mehrere Geschäfte für Teppich- und Polsterreinigung angemietet, unter anderem in Ludwigsburg selbst. Mit den Adressen der Läden warben sie auch für den Ankauf von Orientteppichen – durch Anzeigen bei einer lokalen Zeitung, die indes nie bezahlt wurden, wodurch der Verlag auf Kosten von mehr als 4000 Euro sitzen blieb. Die Betrüger kontaktierten aber auch Teppichbesitzer, die ihre Kostbarkeiten auf Online-Verkaufsportalen anboten.

Bei Teppich-Sichtungsbesuchen in den Privathäusern und -wohnungen der gutgläubigen Kunden strahlten die die Männer offensichtlich ein gerüttelt Maß an Seriosität aus: Jedenfalls vertrauten Orientteppich-Besitzer unter anderem aus Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Tamm und Fellbach ihnen auf Kommission ihre wertvollen Stücke an.

Gefälschte Rolex als Sicherheit

Diese, versprachen die Betrüger, würden auf Auktionen für gute Preise Käufer finden. Jedoch müsse man die Teppiche zuvor aufwendig reinigen und restaurieren. Kostenpunkt: Bis zu 1000 oder 2000 Euro zusätzlich. Ein andermal erfanden sie gar einen schwerreichen Russen, der Interesse an konkreten Stücken habe. Eine Kundin aus Ludwigsburg überließ den vermeintlichen Fachleuten Teppiche und Bares im Wert von rund 100 000 Euro. Bei anderen kamen Summen von 2000 bis 30 000 Euro zusammen – insgesamt knapp 270 000 Euro. Manchem gutgläubigen Kunden spielten die Täter so glaubhaft persönliche finanzielle Notlagen vor, dass sie sich sogar private Darlehen ergaunerten. Als „Sicherheit“ gab es dafür eine gefälschte Rolex.

Weder verkauften die Täter jedoch die Teppiche im Auftrag ihrer Kunden gewinnbringend weiter, noch zahlten sie Darlehen zurück. Überhaupt schauten die meisten Geprellten in die Röhre, ist doch der Großteil der Teppiche schlichtweg ebenso verschwunden wie das Geld. Nur zwei Geschädigte erhielten ihre Teppiche wieder: Der älteste Angeklagte hatte sie mit der Aussage, er wolle etwas für Verwandte in Ordnung bringen, reumütig zurückgebracht.

Die Vorstrafenregister sind teils lang

In der Verhandlung ließen die Angeklagten ihre Reue zunächst nur indirekt verkünden – über ihre Verteidiger, die sich zu sechst am Tisch der Beklagtenseite drängten. Über ihre Anwälte ließ das Quartett auch alle Vorwürfe einräumen. Persönlich machten sie keine Angaben dazu, wohl aber zu ihren Lebensumständen.

Einer ist Sänger, ein anderer pflegt eine behinderte Frau, der Dritte übernimmt Fahrdienste, der Vierte sagte aus, er betreibe nach zwei Herzinfarkten kein Geschäft mehr. Es gibt Kinder zu versorgen, Schulden zu begleichen – ergo: Zu holen ist bei den Männern nicht viel. Ihre Vorstrafenregister sind teils beträchtlich und reichen von Urkundenfälschung über Veruntreuung, gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Erschleichen von Leistungen bis zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung.

Auf die 17 Zeugen verzichtet das Gericht

Weil sich Richterin, Schöffen, Staatsanwalt, Anwälte und Beschuldigte in einer Verhandlungspause verständigten, wurde auf die Anhörung der 17 Zeugen, von denen etliche schon bereit standen, verzichtet. Damit – und in erster Linie mit ihrem Geständnis – hätten die Angeklagten „sich selbst und dem Gericht einen großen Gefallen getan und den Zeugen belastende Aussagen erspart“, sagte die Richterin.