Die Opfer hatten sich ausgesperrt, was der vermeintliche Helfer vom Schlüsseldienst weidlich ausnützte. (Symbolbild) Foto: dpa/Christin Klose

Ein 23-jähriger Inhaber eines Schlüsseldienstes hat die Notlage zweier Frauen ausgenutzt und diese um viel Geld betrogen. Er ist dafür zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden.

Esslingen/Ludwigsburg - Am 10. Juli vergangenen Jahres hat der Mann vom Schlüsseldienst gleich zwei Opfer in der Region Stuttgart abgezockt. An jenem Tag nutzte der heute 23-Jährige die Notlage zweier Frauen in Esslingen und in Ludwigsburg – sie hatten sich ausgesperrt – weidlich aus und knöpfte ihnen für die Notöffnung ihrer Wohnungstüren 1500, beziehungsweise 700 Euro ab. Am Montag wurde er dafür vom Amtsgericht Esslingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ein kleiner Teil des Geldes konnte noch zurückgebucht werden, doch verursachte der Mann bei seinen Opfern einen Schaden von insgesamt 1830 Euro.

Weitere Betrugs- und Wuchervorwürfe sind anhängig

Es ist indes nicht nur so gewesen, dass der junge Mann generell viel zu hohe Beträge für seine Dienstleistung verlangt hat. Nein, er ließ sich zudem die Summen vor Ort mit seinem mobilen Einlesegerät per EC-Karte gutschreiben, wobei er teilweise das Display verdeckte und die Beträge zudem mehrere Male eintippte, weil angeblich die Abbuchung per Karte nicht funktioniert habe. Er hatte offenbar leichtes Spiel, denn in Esslingen betrog er eine 67-Jährige, die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist, und in Ludwigsburg eine junge Mutter, die angesichts der Ausnahmesituation in erster Linie das Wohl ihres kleinen Kindes im Blick hatte.

Inzwischen hat der Angeklagte seinen Schlüsseldienst, den er in Velbert (Nordrhein-Westfalen) angemeldet hatte, aufgegeben. Allerdings scheint er mit der Betrugsmasche eine ganze Weile seinen Lebensunterhalt verdient zu haben. Erst im August war er zu einer Geldstrafe wegen einer ähnlich begangenen Tat verurteilt worden. Zudem stehen laut der Staatsanwaltschaft weitere Vorwürfe im Raum: zehn Fälle des Wuchers und zwölf des Betrugs – verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Außerdem läuft eine Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahls gegen den Mann.

120 Stunden gemeinnützige Arbeit

Zu dem, was ihm am Amtsgericht Esslingen vorgeworfen wird, will er sich nicht äußern. Zunächst erklärt sein Verteidiger, er habe Einspruch gegen den für seinen Mandanten erlassenen Strafbefehl eingelegt, weil er einen Freispruch erreichen wolle. Auch eine Einstellung des Verfahrens könne er sich vorstellen. Er macht formale Fehler bei den Ermittlungen und in der Anklage geltend. Doch die Richterin Sandra Kubik macht dem Rechtsanwalt schnell klar: „Das ist mit mir nicht zu machen.“ Worauf er seinen Einspruch darauf beschränkt, eine mildere Strafe als die ursprünglich gegen seinen inzwischen erwerbslosen Mandanten verhängte zu erreichen. Tatsächlich ist am Ende die Geldzahlung als Bewährungsauflage vom Tisch. Stattdessen muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

„Das muss weh tun“, sagt die Richterin. Denn es sei „höchstes Unrecht, was Sie getan haben“, gibt sie dem 23-Jährigen mit auf den Weg. Schließlich habe er mit seinem Schlüsseldienst einen kranken Menschen und ein junge, nicht deutsch sprechende Mutter „um ganz schön viel Geld betrogen“. Und zwar gewerbsmäßig: „So was kann man nicht einstellen.“

Eine seriöse Nottüröffnung kostet 80 bis 100 Euro

Kosten
Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kostet eine seriöse Türöffnung 80 bis 100 Euro – an Wochenenden oder nachts auch mal das Doppelte. Betrüger verlangten jedoch mitunter 2000 Euro und mehr. Doch nicht nur unseriöse Schlüsseldienste, sondern auch Rohrreiniger langten immer wieder kräftig zu.

Empfehlung
Wer sich ausgesperrt hat und einen Schlüsselnotdienst benötigt, sollte von 0800er-Nummern die Finger lassen. Je näher der Sitz einer Firma ist, desto günstiger ist der Preis. Vor Beginn der Arbeiten sollte genau besprochen werden, was zu tun ist und was das kostet – am besten unter Zeugen.

Hilfe
Wenn der Handwerker Druck ausübt, sollte man die Polizei rufen. Ebenso empfehlen Verbraucherschützer, eine Rechnung mit Steuernummer und Rechnungsnummer zu verlangen. Wenn man standhaft bleibe und einen überhöhten Betrag nicht bezahle, komme „man meist mit sehr viel weniger davon“.

Anlaufstelle
Wer sich von einem Schlüsseldienst abgezockt fühlt, sollte seinen Fall der Verbraucherzentrale, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart schildern. Unter dem Stichwort „Schlüsseldienst“ können die Unterlagen dorthin geschickt oder per E-Mail an beschwerde@vz-bw.de gesendet werden.