Prozess in Tübingen: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben die angeklagten Ärzte mit jahrelangem Abrechnungsbetrug einen Millionenschaden verursacht haben. Foto: dpa/Marijan Murat

Einen Schaden von 1,3 Millionen Euro sollen neun Hautärzte verursacht haben. Die Mediziner stehen vor Gericht, weil sie Behandlungen falsch abgerechnet haben sollen.

Tübingen - Über Jahre sollen zehn Hautärzte mit Abrechnungen betrogen und so einen Millionenschaden verursacht haben - nun müssen sie sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der Schaden für die Kassenärztliche Vereinigung beträgt rund 1,3 Millionen Euro. Die Vorwürfe wiesen die Angeklagten beim Prozessauftakt am Montag zurück.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben neun der nun angeklagten Ärzte von 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum in Reutlingen betrieben. Dort behandelte demnach eine ebenfalls angeklagte Hautärztin in 160 Fällen Patienten, rechnete diese Leistungen jedoch über ihre Kolleginnen und Kollegen ab, so dass diese das Geld einstrichen. Für die Behandlung hatte sie laut Anklage keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie steht wegen Beihilfe zum Betrug vor Gericht.

Sieben Männer und zwei Frauen angeklagt

Die neun als Haupttäter angeklagten Hautärzte, sieben Männer und zwei Frauen, sollen die Profite selbst eingestrichen haben, zum Teil floss das Geld demnach auch in die gemeinsame Praxisgesellschaft. Um noch mehr Profit zu machen, sollen die Angeklagten in einigen Fällen Behandlungen auch mehrfach abgerechnet haben. Nach Angaben des Gerichts ergeben sich aus den Abrechnungsunterlagen bis zu neun behandelnde Ärzte. Die Anklage lautet deshalb auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Mehrere der Angeklagten sind weiter als Hautarzt tätig.

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag zurück, zunächst wollte sich keiner von ihnen äußern. Einer der Verteidiger verlas jedoch eine Erklärung, der sich alle Angeklagten anschlossen. Darin wies er den Vorwurf des Betrugs zurück. Ein bandenmäßiges Vorgehen konnte er ebenfalls nicht erkennen. Dass die Angeklagten Mitsprache bei den Abrechnungen der anderen gehabt sollen, wies er als „völlig realitätsfremd und nicht beweisbar“ zurück.

Erste Gerichtsverhandlung 2017 wurde ausgesetzt

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht den Angeklagten zusätzlich zur Strafe wegen Betrugs die Einziehung von Vermögen in Höhe des verursachten Schadens, wie die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann betonte. Die Verteidiger gaben jedoch bekannt, dass es durch ihre Mandanten bereits Rückzahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung in Höhe der stritten Abrechnungen gegeben habe. Zudem baten sie gleich zu Beginn um ein klärendes Gespräch. Bei diesem sollten die Punkte der Anklage und die drohende Einziehung von Vermögen besprochen werden. Dem stimmten das Gericht sowie die Vertreter der Staatsanwaltschaft zu. Vor Beginn des nächsten Prozesstages wollen alle Seiten hierzu zusammenkommen.

Die nun angeklagten Mediziner standen Ende 2017 schon einmal vor Gericht. Doch das Verfahren wurde nach wenigen Wochen ausgesetzt. Die Ermittlungen waren bereits 2010 nach Hinweisen durch die Kassenärztliche Vereinigung über Abrechnungsbetrug im großen Stil in Gang gekommen. Für den Prozess vor der 2. Großen Strafkammer sind zunächst 14 Verhandlungstage bis Anfang Februar anberaumt. Die Verhandlung wird am 30. November fortgesetzt.