Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn hatte gegen den Mann und die Frau ermittelt (Symbolbild). Foto: epd

Eine 47-Jährige und einen 51-Jährigen aus dem Kreis Ludwigsburg wurden wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten unrechtmäßig fast 7000 Euro Bürgergeld bezogen.

Das Amtsgericht Marbach hat jüngst eine 47-Jährige und einen 51-Jährigen aus dem Kreis Ludwigsburg wegen Betrugs verurteilt. Die beiden hatten zu Unrecht fast 7000 Euro Bürgergeld bezogen.

 

Selbstständigkeit hätte gemeldet werden müssen

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn waren den beiden zum Verhängnis geworden. Diese bestätigten nämlich einen Anfangsverdacht, dass die Selbstständigkeit eines der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht gemeldet worden war. Diese wurde tatsächlich erst im Rahmen eines Antrags auf Weiterbewilligung bekannt.

Sowohl die 46-jährige Vertreterin wie auch das 51-jährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft seien der Verpflichtung, als Leistungsbezieher jede Änderung in den Lebensverhältnissen – dazu gehöre natürlich auch der Beginn einer selbstständigen Tätigkeit – mitzuteilen, nicht nachgekommen. Zudem wäre die Vertreterin auch dazu verpflichtet gewesen, bei der Antragstellung alle Tatsachen, die für eine Leistung erheblich sind, richtig und vollständig anzugeben. Auch das hatte sie nicht getan.

Geldstrafe plus Rückzahlung der Leistungen

Das Amtsgericht verurteilte sowohl die 47-Jährige wie auch den 51-Jährigen jeweils zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. Pro Person entspricht dies einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von jeweils 3600 Euro. Neben dieser Gesamtsumme von 7200 Euro müssen die beiden auch die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen in Höhe von 6943,23 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.