Der Traum von der Schnäppchen-Wohnung kann schnell platzen. Foto: beermedia/Adobe Stock

Wie Betrüger auf dem Immobilienmarkt ihr Unwesen treiben – und wie sich Verbraucher wehren können.

Stuttgart - Eine frisch renovierte Vierzimmerwohnung in Top-Lage, inklusive Parkplatz, für unter 600 Euro. Zu schön, um wahr zu sein? Ist es in den allermeisten Fällen auch. Denn hinter der vermeintlichen Traumwohnung zum Schnäppchenpreis stecken häufig Betrüger. In der Regel haben es die Täter auf private Daten oder Geldüberweisungen der Wohnungssuchenden abgesehen und versuchen, für nicht existierende Scheinwohnungen zu kassieren. Die Betrugsmaschen werden dabei immer raffinierter und vielfältiger, warnt der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV).

 

Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung fehlen in den 77 deutschen Großstädten etwa 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen. Gerade vor diesem Hintergrund sollte man sich von vermeintlichen Schnäppchen nicht blenden lassen, sagt Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice. „Trotz der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sollten Wohnungssuchende alle Inserate mit einer gesunden Portion Skepsis prüfen.“ Denn es komme immer häufiger vor, dass angebliche Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags und ohne Besichtigung Zahlungen verlangen – für eine Wohnung, die es gar nicht gibt oder die ihnen nicht gehört.

Unglaublich niedriger Preis

„Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise“, sagt Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Als Orientierungshilfe könne dabei der Mietspiegel dienen. Diesen finden Interessenten meist auf der Internetseite ihrer Gemeinde. Liegt die Miete des Angebots weit unter dem Durchschnitt, sollten Suchende stutzig werden – auch wenn das Angebot mit Hochglanzbildern der Wohnung versehen ist.

Weitere Hinweise auf eine gefälschte Anzeige können fehlende Angaben beispielsweise zur Kaltmiete, zum Energieausweis sowie zu einem konkreten Ansprechpartner sein. „Seriöse Anbieter geben in ihrer Anzeige in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete“, erläutert Verbraucherschützerin Elbrecht. „Ist lediglich eine Warmmiete angegeben, kann das ein Indiz für eine Fake-Wohnung sein.“ Mitunter gibt es auch die Adresse der angeblichen Wohnung gar nicht – Aufschluss darüber bietet die Eingabe etwa bei Google Maps. Gegebenenfalls sollten auch die Fotos mithilfe der umgekehrten Bildersuche geprüft werden. Sind die gleichen Fotos noch in anderen Wohnungsanzeigen zu finden, ist das ein Indiz für Betrug. Mit Außenaufnahmen lässt sich zudem auch der Standort des Hauses überprüfen.

Vorsicht bei E-Mail-Kontakt

Wirkt die Anzeige seriös, existiert die angegebene Adresse und scheinen auch die Bilder die Wohnung wiederzugeben, spricht zunächst nichts gegen eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Im Fall von Betrug ist ein Kontakt meist nur per E-Mail möglich. Die Ansprechpartner kommunizieren in gebrochenem Deutsch oder auf Englisch. Sie geben vor, im Ausland zu sein und dort beispielsweise als Arzt oder Jurist zu arbeiten. Häufig runden sie ihr Bild der Seriosität wegen mit einem Doktortitel ab. „Dazu erzählen sie dem Suchenden eine plausible und oft emotionsgeladene Geschichte, warum sie selbst nicht vor Ort sein können und die Wohnung dringend vermieten möchten“, erklärt D.A.S.-Expertin Rassat. „Dann kommt es schnell zur Aufforderung, Geld zu überweisen.“

So macht der angebliche Vermieter beispielsweise die Zahlung der ersten Miete oder einer Kaution für die Zusendung des Schlüssels zur Vorbedingung, um die Wohnung zu erhalten. „Sobald die Überweisung erfolgt ist, bekommt man aber weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter“, beschreibt Verbraucherschützerin Elbrecht das gängige Szenario. Gerne nutzen die Betrüger dazu Konten im Ausland oder Transferdienste wie Western Union oder Money Gram, die es ermöglichen, schnell und ohne Girokonto Geld an eine Person im Ausland zu übertragen. „Grundsätzlich sollten Interessenten nie eine Zahlung leisten, bevor sie die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben haben“, betont Juristin Rassat.

Betrug mit Ferienwohnung

Eine weitere Masche: Betrüger mieten sich eine Ferienwohnung, machen davon Fotos und inserieren die Wohnung in einem Immobilienportal. So können sie sogar Besichtigungen durchführen und Mietverträge unterschreiben, obwohl die Wohnung ihnen gar nicht gehört. Die angeblichen Vermieter kassieren dann von mehreren Mietinteressenten die Kaution, bevor sie sich davonmachen. Hier hilft es nur, sich vor der Vertragsunterzeichnung den Personalausweis zeigen zu lassen. Rechtsexpertin Rassat rät zudem, bereits beim kleinsten Verdacht umgehend das Immobilienportal zu kontaktieren. Die meisten Portale prüfen dann die Anzeige und löschen gegebenenfalls das Inserat.

Wer Opfer von Betrügern geworden ist und Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen hat, sollte seine Bank umgehend dazu auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen, rät Verbraucherschützerin Elbrecht. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Anders ist es bei Zahlungen via Lastschrift – hier können Bankkunden innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen. Zudem sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden.