Ein Mann gibt vor Gericht zu, „Abholer“ bei einer Betrugsserie im Kreis Böblingen gewesen zu sein. Die dreiste Masche lief lang. Dreimal wurden die Opfer rechtzeitig misstrauisch.
Ein bis Ende Juni geplanter Prozess um Betrugstaten zulasten betagter Menschen im Großraum Stuttgart dürfte früher zu Ende gehen. Am zweiten Tag im Prozess um gewerbsmäßigen Bandenbetrug zwischen September und November vergangenen Jahres mit einem Gesamtschaden von 37 000 Euro legte der 35 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis ab, nachdem sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine so genannte Prozessverständigung geeinigt hatten. Dem Angeklagten wurde ein Strafrahmen zwischen fünf Jahren und drei Monaten und fünf Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt.
Verteidiger Hans Bense erklärte, dass der 35-Jährige den Vorschlag des Gerichts annehme, auch wenn die Strafe am oberen Rand vergleichbarer Fälle liege. Der Vorsitzende Richter Matthias Rummel hatte zuvor erläutert, negativ ins Gewicht falle die Vorstrafe des Angeklagten und dass die zwischen 74 und 93 Jahre alten Opfer besonders anfällig und daher auch besonders schützenswert seien.
Betrugsserie erschüttert den Kreis Böblingen und die Umgebung
Der Schwerpunkt der insgesamt 21 innerhalb von drei Monaten begangenen Taten lag im Kreis Böblingen: Allein in Gärtringen fielen fünf ältere Menschen der Masche mit den falschen Bankmitarbeitern zum Opfer, Geschädigte gab es aber auch in Renningen, Rutesheim, Steinenbronn und Holzgerlingen. Im Kreis Ludwigsburg traf es betagte Frauen und Männer in Gerlingen und Ludwigsburg. In Stuttgart haben sich drei Fälle abgespielt, in Herrenberg zwei. Weitere Tatorte waren Aichtal und Neckartailfingen im Kreis Esslingen sowie Eisingen, Knittlingen (beide Enzkreis) sowie Oberderdingen (Kreis Karlsruhe).
Der 35-jährige Angeklagte räumte ein, als so genannter Abholer bei den Geschädigten an deren Wohnungstüren aufgetaucht zu sein und Geld und Bankkarten in Empfang genommen zu haben. Damit habe er an Automaten anschließend bis zum Limit Bargeld abgehoben. Die alten Menschen waren zuvor durch so genannte Keiler angerufen worden, die ihnen vorspiegelten, es gebe Probleme mit ihrem Konto oder der Bankkarte, die ausgetauscht werden müsse.
Häufig verrieten Betrugsopfer die PIN-Nummer am Telefon
Häufig verrieten die geschockten Opfer den versierten Anrufern sogar ihre PIN-Nummer am Telefon. In einigen Fällen erhielt der Angeklagte, der mit zwei unbekannten anderen Tätern zusammengearbeitet haben soll, auch Bargeld, nachdem den Geschädigten am Telefon weisgemacht worden war, dass in ihrer Gegend Falschgeld im Umlauf sei. Dies müsse anhand der Seriennummern überprüft werden.
Der Schaden bei den einzelnen Fällen betrug zwischen 1000 und 8000 Euro. In drei Fällen blieben die Täter erfolglos: Einmal nannte ein Geschädigter, der Verdacht schöpfte, eine falsche PIN-Nummer am Telefon. Einmal bestand ein Mann darauf, das Problem in einer Bankfiliale zu klären. Und schließlich warnte einmal ein Nachbar in letzter Sekunde laut rufend, dass es sich um einen Betrug handle. Festgenommen wurde der Angeklagte bei der letzten Tat in Oberderdingen, nachdem er von einem Ermittlungsteam verdeckt überwacht worden war.
Angeklagter: „In der Sucht habe ich mich von Gott entfernt“
Hintergrund der Taten ist nach Angaben des 35-Jährigen ein langjähriger Drogenkonsum. Um dem schwierigen Alltag mit seinem Stiefvater zu entgehen, habe er bereits mit 14 Jahren zu Marihuana gegriffen. Später sei er auf Kokain umgestiegen, nach zwei abgebrochenen Studien sei er in eine Depression verfallen. „Grundsätzlich finde ich in meinem Glauben Halt, aber in der Sucht habe ich mich von Gott entfernt“, sagte der Angeklagte.
Nach seiner Schilderung hatte er vor den Taten im vergangenen Herbst einen Rückfall erlitten, nachdem er nach einem Gefängnisaufenthalt und anschließender Therapie mehr als ein Jahr lang clean gewesen sei. Im Gefängnis lasse er die Finger von Drogen, um seiner Familie nicht noch einmal das Herz zu brechen, und bereite sich auf seine Meisterprüfung vor.
Der Prozess wird am 28. Mai mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt, am 15. Juni sollen voraussichtlich die Plädoyers gehalten werden.