Nicht nur bei Porsche gibt es Wirbel um die Betriebsratsbezüge. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Was dürfen Betriebsräte verdienen, bei Porsche und anderswo? Die rechtliche Unsicherheit nach dem jüngsten BGH-Urteil sollte rasch beendet werden, meint unser Kommentator.

 

Betriebsräte klagen gegen die Firma, und die Firma äußert dafür Verständnis – das gibt es nicht alle Tage. Doch bei Porsche haben beide Seiten ein Interesse daran, dass die Vergütung der Arbeitnehmervertreter gerichtlich überprüft wird. Seit der Bundesgerichtshof die Maßstäbe dafür überraschend geändert hat, herrscht allenthalben Unsicherheit: Unternehmen fürchten den Vorwurf der Untreue und kürzen vorsorglich die Bezüge. Die Betriebsräte trifft das teilweise hart, zudem fürchten sie um die Attraktivität des Ehrenamtes. In der Vergangenheit hat es fraglos Auswüchse bei der Bezahlung von Topbetriebsräten gegeben. Diese wurden, ob bei Porsche oder VW, bereits korrigiert. Nun schlägt das Pendel weit in die andere Richtung aus, wohl zu weit. Wer soll sich künftig noch für die Arbeitnehmervertretung freistellen lassen, wenn der Preis dafür der Verzicht auf Geld und Aufstieg ist? Eine Entwicklung wie bei vergleichbaren Kollegen sollte weiterhin möglich sein. Bundesweit werden nun die Arbeitsgerichte mit dieser Thematik befasst, wohl durch alle Instanzen. Auf Dauer wird aber auch der Gesetzgeber nicht um eine Klarstellung herumkommen – je schneller, umso besser.