Nach einer langen Erfolgsgeschichte gerät das System der betrieblichen Arbeitnehmervertretung gehörig unter Druck. Foto: dpa/Christian Charisius

Nicht einmal jeder zweite Beschäftigte in den deutschen Betrieben wird noch von einem Betriebsrat vertreten – 40 Prozent sind es im Südwesten. 100 Jahre nach dem Inkrafttreten des Betriebsrätegesetzes rufen die Gewerkschaften nach einer Modernisierung.

Stuttgart - Vor einem Jahrhundert, am 4. Februar 1920, trat das Betriebsrätegesetz in Kraft – die Grundlage für die Mitbestimmungskultur in den deutschen Unternehmen. In Betrieben ab 20 Arbeitern oder Angestellten konnten erstmals Betriebsräte gewählt werden. Nach einer langen Erfolgsphase gerät das System mittlerweile unter Druck – die Gewerkschaften fordern seine Modernisierung.

 

„Die Idee der Mitbestimmung war vor 100 Jahren genauso wegweisend wie heute, wo die Menschen Beteiligung und Demokratie in allen gesellschaftlichen Bereichen selbstverständlich einfordern“, sagte DGB-Landeschef Martin Kunzmann unserer Zeitung. Mitbestimmte Betriebe seien dank der Arbeit von Betriebsräten wirtschaftlich erfolgreicher als ihre Konkurrenz. „So mancher Betrieb würde heute ohne das weitsichtige Engagement des Betriebsrates gar nicht mehr existieren.“ Umso wichtiger sei es, „dass die Verhinderung von Betriebsratsarbeit seitens der Arbeitgeber nicht mehr als Kavaliersdelikt, sondern endlich als Rechtsbruch gewertet wird“, verlangt er.

Rauer Ton schreckt von der Betriebsratsgründung ab

Derzeit haben bundesweit 41 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben (ab fünf Mitarbeitern) einen Betriebsrat. Doch seit dem Jahr 2000 trat zumindest bis Mitte der 2010er Jahre ein schleichender Erosionsprozess ein. Der Anteil der Beschäftigten, die in den Genuss der Mitbestimmung kommen, sank im Westen seit Mitte der 1990er Jahre von 51 auf heute 42 Prozent, im Osten von 43 auf 35 Prozent. Die momentan aktuellesten Werte für 2018 liegen nach einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wieder etwas über denen des Vorjahres. Ob dies eine Trendwende ankündigt, sei aber noch nicht abzusehen, meinen die Forscher.

Für Baden-Württemberg gilt: Während 2002 noch 50 Prozent aller Beschäftigten auf einen Betriebsrat zählten, waren es 2018 nur noch 40 Prozent. Hartmut Zacher, der Stuttgarter Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), begründet den Schwund auch mit dem rauen Umgangston in vielen Kleinfirmen. „In Bäckereien, Hotels und Metzgereien schrecken Beschäftigte oft vor einer Betriebsratsgründung zurück“, sagt er. „Gerade in kleinen Bäckereien, Restaurants und Pensionen brauchen wir mehr davon.“

Beteiligung bei der vorausschauenden Personalplanung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will in diesem Jahr mit einem Gesetzentwurf die Gründung und die Wahl von Betriebsräten erleichtern, womit er einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nachkommt. Das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern solle verpflichtend werden. Es sieht eine unbürokratischere Wahl vor, als sie in größeren Betrieben vorgeschrieben ist. Zugleich will Heil ein Initiativrecht von Betriebsräten zur Weiterbildung von Mitarbeitern einführen.

IG-Metall-Vize Christiane Benner zielt in diese Richtung: „Wir brauchen ein generelles Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der qualitativen Personalentwicklung und Personalplanung“, fordert sie. Beschäftigte müssten vorausschauend für neue Tätigkeiten weitergebildet werden. Einer Beschäftigtenbefragung zufolge sei die vorausschauende Personalplanung in jedem zweiten Betrieb unterentwickelt. „Hier droht ein immenses Beschäftigungsrisiko, da sich viele Tätigkeiten und Anforderungen durch Digitalisierung und neue Antriebstechnik grundlegend verändern werden.“ Im Bereich der IG Metall sind gut 73 000 Betriebsratsmitglieder in etwa 10 000 betrieblichen Gremien aktiv.

Angepasst bis kämpferisch – vier Betriebsrats-Prototypen:

Der Co-Manager

Gesamtbetriebsratschefs großer Konzerne verstehen sich nicht bloß als Arbeitnehmervertreter, sie mischen sich über ihre vom Gesetz vorgegebenen Mitwirkungsrechte hinaus in wirtschaftliche Entscheidungen der Unternehmen ein: Als sogenannte Co-Manager verhandeln sie nach eigenem Selbstverständnis auf Augenhöhe mit dem Vorstand. Der Sitz im Aufsichtsrat unterstreicht die herausgehobene Rolle. Folglich benehmen sie sich mitunter wie kleine Könige eines Staates im Staate: mit vielen Vollmachten und großem Stab für all den Kleinkram, folglich aber ähnlich abgehoben wie manche Vorstände. Das Wort der Anführer hat Gewicht in einer gut organisierten Belegschaft. Diese Betriebsratschefs sind so selbstbewusst und stark, dass selbst die Gewerkschaft großen Respekt vor ihnen an den Tag legt.

Der Teamführer

Gerade in mittleren Unternehmen erweist sich das Betriebsratsgremium oft als eingeschworene Truppe. Es sieht seine Aufgabe nicht nur in der Jobsicherung. Ebenso motiviert es die Belegschaft zur Beteiligung an betrieblichen oder tariflichen Konflikten. Aufgrund ihrer Einbindung in den Betriebsalltag kennen die Mitglieder alle konkreten Probleme und können so mit kreativen Ideen auf Verbesserungen im Produktionsprozess dringen. Diese Scharnierfunktion kommt dem Austausch zugute. Geführt werden diese Betriebsräte nicht selten von einem Kollegen, der sich zu einem ausgezeichneten Kenner der komplexen Betriebsverfassungsmaterie entwickelt. Mit seiner über Jahre erworbenen Sachkenntnis beschäftigt er die Chefetage – oder quält diese auch, weil er nicht so schnell locker lässt.

Der Einzelkämpfer

Speziell in Kleinfirmen trauen sich nicht viele Beschäftigte, andere Standpunkte als der Chef zu vertreten – zumal wenn es eigentümergeführte Betriebe sind, wo sich der Eigentümer wie ein Patron aufführt. Dann braucht es mutige Menschen, die eine Betriebsratsarbeit organisieren und sich einigermaßen Respekt verschaffen. Das Problem: Die Aufgaben des Betriebsrats sind mittlerweile so vielfältig und spezialisiert, dass sie viel Zeit in Anspruch nehmen und manchen überfordern. Einzelkämpfer gibt es auch unter Betriebsräten größerer Unternehmen: Dort fahren sie einen ideologisch motivierten strammen Oppositionskurs und halten der Geschäftsführung wo immer möglich Fehler vor. Damit laufen sie Gefahr, die Belegschaftsvertretung zu spalten, doch stehen Arbeitnehmerrechte für sie über allem.

Der Pressesprecher

Ein Betriebsrat wandelt generell auf einem schmalen Grat: Idealerweise geht er pragmatisch und zielorientiert vor, ohne gleich dem Geschäftsführer alle Wünsche von den Augen abzulesen. Mitunter geben sich Betriebsräte lieber angepasst – aus Sorge um die Jobs, aber auch um ihren eigenen Ruf beim Arbeitgeber. Ein Maximum an Zugeständnissen herauszuholen ist nicht ihre Absicht. Bloß nicht zu viel Unruhe schüren. Von der Gewerkschaft lassen sie sich kaum reinreden, weshalb sie auch offener dafür sind, betriebliche Abweichungen vom Tarifvertrag auszuhandeln. Streiks im Tarifkonflikt sollen lieber andere Betriebe machen. Entsprechend agieren manche Vorsitzende schon mal wie heimliche Pressesprecher, die nach außen hin eher die Linie der Firmenleitung statt der Belegschaft vertreten.