Drei junge Mütter schieben ihre Babys im Kinderwagen und machen einen gemeinsamen Spaziergang am späten Nachmittag in Frankfurt am Main. Foto: dpa

Nun geht es noch um Köder für Frauen-Union und eine bessere renten-rechtliche Stellung für Mütter.

Berlin - Es ist vollbracht. Weitgehend jedenfalls. Die Konzeption für das Betreuungsgeld steht. Der mit Spannung erwartete Gesetzentwurf der Bundesfamilienminister Kristina Schröder liegt, wie unsere Zeitung erfuhr, zur Feinabstimmung im Kanzleramt. Er sieht nur die Barauszahlung des Betreuungsgelds vor, folgt damit also im entscheidenden Punkt den Vorstellungen der CSU.

Es wird also bei folgender Regelung bleiben: Das Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich wird 2013 eingeführt, dann zunächst für zweijährige Kinder. Die Kosten dafür sollen sich nach Berechnungen des Ministeriums bei knapp unter 400 Millionen Euro bewegen. Ab 2014 werden auch die Dreijährigen einbezogen und die Zuwendung auf 150 Euro erhöht. Hier betragen die Kosten rund 1,2 Milliarden Euro jährlich.

Erhalten sollen das Geld die Eltern, die ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Betreuung geben. Darum hatte es heftige Diskussionen gegeben. Wer also sein Kind zum Beispiel zu einer Tagesmutter gibt, deren Einkommen kommunal bezuschusst wird, erhält das Betreuungsgeld nicht.

„Wir werden nur dann nicht mitmachen, wenn noch draufgesattelt wird“

Der Gesetzentwurf enthält nicht das von Familienpolitikern der CDU geforderte Optionsmodell. Danach hätten zu Hause Erziehende wählen können, ob das Geld in bar ausgezahlt wird oder etwa als eine Art Riester-Rente. Um diese Form der Verbesserung der Alterseinkünfte von daheim Erziehenden attraktiv zu machen, haben Familienpolitiker wie der Esslinger CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Grübel vorgeschlagen, dass in diesem Fall die staatliche Förderung sogar höher ausfallen sollte als im Falle der Barauszahlung. „Es wäre ein Beitrag dazu, dass Erziehende bei der Rente nicht hinter Erwerbstätige zurückfallen.“

Im Zuge der Parlamentsberatungen könnte dieses Modell nochmals diskutiert werden. Es ist aber chancenlos. Die CSU hat sich bereits dagegen positioniert, und auch die FDP warnt vor den Kosten. Im Prinzip allerdings tragen die Liberalen den Gesetzentwurf mit. Das bestätigte ein FDP-Sprecher unserer Zeitung: „Im Grundsatz werden wir uns nicht querstellen. Wir werden nur dann nicht mitmachen, wenn noch draufgesattelt wird, um den Widerstand von Skeptikern in der CDU zu brechen.“

Größerer Nachdruck bei Ausbau der Kindertagesstätten

Überzeugt müssen viele – zumal Frauen – in der CDU tatsächlich noch werden. Die Zustimmung soll ihnen dadurch erleichtert werden, dass die Rentenansprüche für Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, verbessert werden. Sozialpolitiker der Union verhandeln derzeit auch mit Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), ob ihr Modell einer Zusatzrente zugunsten von Müttern umgebaut werden kann.

Den Skeptikern soll auch dadurch die Zustimmung leichtergemacht werden, dass sich die Regierung mit größerem Nachdruck dem Ausbau der Kindertagesstätten annimmt. Dazu wird die Familienministerin am 30. Mai einen Zehn-Punkte-Plan vorlegen. Wie unsere Zeitung erfuhr, soll den Kommunen mit zinslosen KfW-Darlehen der Kita-Ausbau erleichtert werden.

Im Kanzleramt ist derweil der Fahrplan für die Verabschiedung des Betreuungsgelds festgelegt worden. Am 6. Juni soll sich das Kabinett mit dem Thema befassen, am 11. und 12. Juni werden die Fraktionen die Sache behandeln. Endgültig soll der Bundestag am 29. Juni, in der letzten Woche vor der Sommerpause, entscheiden.

Damit hat sich die CSU praktisch auf ganzer Linie durchgesetzt. Das ist ihr durchaus bewusst. Am Montagabend feierte die Landesgruppe den „Maibock-Anstich“, ein traditionell-zünftiges Parlamentariertreffen. Der Erfolg beim Betreuungsgeld galt da schon als ausgemachte Sache, was man aus dem Trinkspruch von Landesgruppen-Chefin Gerda Hasselfeldt entnehmen konnte: „Zu mir gab es bei dem Thema nie eine Drohung, denn ich wusste, auf Volker Kauder und Rainer Brüderle ist Verlass.“