Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die auf Betreiben der CSU eingeführte Familienleistung vom Bund gekippt. Für das Betreuungsgeld seien die Länder zuständig, so die Richter.

Karlsruhe/München - Das in der großen Koalition von der CSU durchgesetzte Betreuungsgeld ist vom Tisch - zumindest als Familienleistung des Bundes. Denn nicht der Bund, sondern die Länder seien dafür zuständig, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Die obersten Richter erklärten aus formalen Gründen die entsprechenden Normen für nichtig und gaben einer Klage des Bundeslandes Hamburg Recht. Das Urteil erging einstimmig (Az.: 1 BvR 2/13).

Die CSU forderte umgehend finanzielle Mittel vom Bund, um das Betreuungsgeld durch die Länder weiterzahlen zu lassen. "Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen", sagte der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer am Dienstag nach einer Klausur seines Kabinetts am Tegernsee.

Bayern will weiter zahlen

Für Bayern kündigte er bereits eine Fortzahlung an: Dort werde es die Geldleistung für Eltern, die ihr Kind nicht in eine Tagesstätte bringen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen, weiterhin geben. "Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden", sagte Seehofer.

Gegen die 2013 eingeführte Prämie in Höhe von 150 Euro hatte Hamburg geklagt, das seinerzeit von der SPD und jetzt rot-grün regiert wird. Bayern und die schwarz-rote Bundesregierung verteidigten die Leistung dagegen vor Gericht.

Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, entschieden nun die Karlsruher Richter. Sie trafen keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob die auch als "Herdprämie" geschmähte Leistung gegen Grundrechte der Bürger verstößt, wie etwa gegen den Gleichheitssatz: "Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre", sagte Kirchhof.

Der Senat setzte keine Übergangsfrist für die Regelungen fest. Die Richter verwiesen vielmehr auf allgemeine Vorschriften zum Vertrauensschutz. Damit überließ Karlsruhe es Bund und Verwaltung, über einen Fortbestand bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden. Das Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt. 2015 sind 900 Millionen Euro dafür veranschlagt.

Grüne sprechen sich für verstärkten Kita-Ausbau aus

Der stellvertretende Fraktionschef des CSU-Koalitionspartners SPD, Hubertus Heil, erklärte, das Betreuungsgeld halte "viele Jungen und Mädchen von der frühkindlichen Bildung fern". Das Urteil sei "ein Meilenstein". Es biete "die einmalige Chance, die erheblichen Mittel nun bildungspolitisch sinnvoller einzusetzen" - etwa für die Qualität der frühkindlichen Bildung.

Auch die Grünen sprachen sich für einen verstärkten Kita-Ausbau aus. "Die Betreuungsgeld-Milliarde sollte nun endlich für das ausgegeben werden, was Eltern wirklich wollen und händeringend suchen: gut ausgestattete Kitas mit gut ausgebildeten und gut bezahlten Erzieherinnen und Erziehern", sagte die Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, in Berlin. Das von der CSU durchgedrückte Betreuungsgeld bleibe eine unsinnige und teure Maßnahme, die am Familienbild des letzten Jahrhunderts festhalte.