Wer im betreuten Wohnen in einem der Kleeblatthäuser lebt, konnte bislang in der Nacht per Notrufknopf um Hilfe bitten. In Freiberg und Steinheim geht das jetzt nicht mehr.
Ludwigsburg - Pflege und betreutes Wohnen unter einem Dach. Ein System, das sich in den Häusern der Kleeblatt gGmbH bewährt hat. Der Grundgedanke des betreuten Wohnens in den Kleeblättern: so viel Selbstständigkeit wie möglich und gleichzeitig so viel Betreuung, Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung wie nötig.
Ein wichtiger Baustein des Systems ist die Notrufbereitschaft in der Nacht. Braucht jemand im betreuten Wohnen Hilfe, können in jedem Raum Notfallknöpfe gedrückt werden. Der Nachtdienst aus dem Erdgeschoss wird alarmiert und schaut nach dem Rechten. Zumindest war das in den vergangenen 32 Jahren so. Inkludiert ist dieser Service in einer Monatspauschale.
Verweis auf Landespersonalverordnung
Seit August ist das Kleeblattmodell Geschichte – zumindest was die Notrufbereitschaft in der Nacht angeht. In einem Brief wurden die Bewohner der beiden Häuser in Steinheim und Freiberg darüber informiert, dass bei Notrufen in der Zeit zwischen 20.45 und 6.30 Uhr ab August nicht mehr der Nachtdienst aus dem stationären Pflegebereich in die Wohnungen kommen wird, sondern dieser Kolleginnen und Kollegen eines neu eingerichteten Bereitschaftsdienstes informieren muss.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Die Pflege schwimmt auf einer Klagewelle
Die Heimaufsicht des Landkreises habe darauf hingewiesen, dass die Nachtwache auf Grund der Landespersonalverordnung die Pflegestation in der Nacht nicht mehr verlassen dürfe, heißt es in dem Schreiben. Die besagt, dass im Nachtdienst pro 45 Bewohnerinnen und Bewohner – und zwar Pflegestation und Betreutes Wohnen zusammengezählt – je eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter eingesetzt werden muss. In Freiberg und Steinheim sind es mehr.
Kleeblatt-Chef ist enttäuscht
Kleeblatt-Geschäftsführer Stefan Ebert macht keinen Hehl daraus, dass ihm das nicht schmeckt – auch wenn nur zwei der insgesamt 26 Kleeblatt-Häuser betroffen sind. „30 Jahre hat sich das System bewährt und es hat noch nie den Fall gegeben, dass im Pflegebereich etwas passiert ist, während der Nachtdienst im betreuten Wohnen gewesen ist“, betont Ebert.
Er habe alles versucht, den Status quo zu retten. Oder zumindest zu erreichen, dass die Nachtwache kurz nachschauen kann, ob es sich um einen akuten Notfall handelt, und dann den Bereitschaftsdienst alarmiert, oder ob es sich um einen Fehlalarm handelt. „Die Heimaufsicht hat nicht mit sich reden lassen, wir müssen umstellen.“
Kooperation mit DRK?
Eine zweite Nachtwache zu beschäftigen, sei finanziell nicht darstellbar, betont Ebert. Im Alexanderstift in Kirchberg an der Murr wird der komplette Tages- und Nachtnotdienst für das betreute Wohnen seit April 2019 vom DRK Kreisverband Rems-Murr abgedeckt. „Das funktioniert sehr gut, und die Kräfte sind auch sehr schnell da. Wir hatten bislang keinen einzigen Fall, in dem es gefährlich wurde“, erklärt Jochen Spieth, der Leiter der Kommunikation der Diakonie Stetten, die das Heim betreibt.
Für Ebert macht die Kooperation mit dem DRK im Kreis Ludwigsburg aber keinen Sinn. „Die Kapazitäten reichen dort nicht aus“, sagt er. Deshalb habe man in beiden Häusern im Team gefragt, wer sich vorstellen könnte, zusätzlich den nächtlichen Bereitschaftsdienst zu übernehmen. „In Steinheim sind es fünf Kolleginnen aus Steinheim und Umgebung, in Freiberg sieben.“ Seit der Umstellung habe es bisher pro Haus nur einen Einsatz in der Nacht gegeben. Wobei einer versehentlich ausgelöst wurde.
Bereitschaftsdienst gebildet
Auch wenn die Kräfte im Ort oder zumindest in einer Kommune in der Umgebung leben – einen gewissen Zeitverlust in der Hilfeleistung wird es geben. Und natürlich entstünden auch Mehrkosten, so Ebert. „Die Mitarbeiter erhalten eine Pauschale und dann noch einmal Zuschläge pro Einsatz.“ Er finde die Entwicklung „total unglücklich“. Sie sei aber nicht zu verhindern gewesen.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Was zieht zwei fitte Senioren ins betreute Wohnen?
Die Heimaufsicht im Landratsamt verweist auf die Gesetzeslage. Allerdings ist die nicht neu. Bereits im Dezember 2015 wurde die Verordnung erlassen. Warum die Behörde erst jetzt die Schraubzwingen ansetzt? 2020 sei im Rahmen einer Begehung bekannt geworden, dass die Nachtwache der stationären Pflegeeinrichtung auch die Notfallversorgung der Bewohner des betreuten Wohnens übernimmt.
Keine Ausnahme möglich
Seitdem habe man sich in einem steten Austausch mit dem Träger befunden, um sicherzustellen, dass eine angemessene Versorgung der Bewohner der stationären Einrichtung auch zu Nachtzeiten durchweg gegeben sei, erklärt der Sprecher des Landratsamtes, Andreas Fritz. „Die Heimaufsicht ist nur für die stationären Einrichtungen zuständig, nicht jedoch für das betreute Wohnen.“ Eberts Vorschlag, die Nachtwache kurz die Situation prüfen zu lassen, um bei Bedarf erst dann die Bereitschaft zu alarmieren, sei nur möglich, wenn die baulichen Gegebenheiten der Einrichtung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls derartige Einzelfalllösungen zulassen, betont Fritz. In Steinheim und Freiberg ist das nicht der Fall.
Das sagt das Sozialministerium
Gesetz
Betreutes Wohnen fällt nicht unter die Regelungen des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, betont Sozialministeriums-Sprecher Pascal Murmann. Denn es handele sich um Wohnangebote, in denen der Anbieter lediglich Grundleistungen anbietet. Eine „Mitversorgung“ des betreuten Wohnens durch Pflegeheim-Personal, das von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Pflegeheims bezahlt werde, sei rechtlich nicht zulässig, da die Vorgabe der ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft nicht erfüllt wäre.
Ausnahmen
sind möglich, wenn das betreute Wohnen so mit dem Pflegeheim verbunden ist, dass für die Mitversorgung das Pflegeheim nicht verlassen werden muss und der Personalschlüssel stimmt. Diese Toleranzregel werde auch von der Heimaufsicht im Kreis Ludwigsburg genutzt
Kleeblätter
In den Häusern liege der Schlüssel bei 66 und 70. Eine Tolerierung sei auch aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Der Anbieter des betreuten Wohnens müsse den Notrufdienst – sofern er sich hierzu vertraglich verpflichtet – durch eigenes Personal sicherstellen. Die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner müsse, so Murmann, an erster Stelle stehen. „Am Ende ist es auch eine Frage der Haftung