Das Augustinum betreibt deutschlandweit 23 Altenheime. Die sind Gegenstand zweifelhafter Geschäftspraktiken geworden. Foto: dpa

Der Münchner Sozialkonzern – der auch in Stuttgart Altenheime betreibt – fühlt sich betrogen und fordert Schadenersatz. Er beklagt einen Ex-Geschäftsführer, zwei Geschäftspartner und einen Mittelsmann.

München - Nicht nur in Politik und Wirtschaft, auch im Umfeld von Kirchen kommt es immer wieder zu Finanzskandalen. Im Fall des Limburger Ex-Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst ist es um aus dem Ruder gelaufene Baukosten von gut 30 Millionen Euro gegangen, im Darlehensfall des bayerischen Bistums Eichstätt um 50 Millionen Euro. Rund 86 Millionen Euro will nun der Münchner Sozialkonzern Augustinum vor dem Landgericht München eintreiben. „Zur Durchsetzung seiner Ansprüche hat das Augustinum Schadenersatzklage eingereicht“, erklärte ein Sprecher des 1954 vom evangelischen Pfarrer Georg Rückert gegründeten Betreibers von Altenheimen, Kliniken, Schulen und Behinderteneinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Beklagt ist ein Quartett, bestehend aus einem ehemaligen Augustinum-Geschäftsführer, zwei Topmanagern der Pleitefirma Nordic Kontor und einem Schweizer Mittelsmann. Die Beklagten beteuern ihre Unschuld.

Es wird ermittelt und erbittert gestritten

Das Geschehen geht auf die Jahre 2011 bis 2013 zurück. Die Geschäfte beim Augustinum wurden damals vom heute beklagten Ex-Manager geführt. Aufsichtsratschef war ein inzwischen verstorbener Vertrauter. Das Duo hat nach Erkenntnissen von Staatsanwälten und aus Sicht des Augustinums dem Sozialkonzern einen kostspieligen Floh ins Ohr gesetzt: Bilanziell sei es sehr vorteilhaft, 14 der 23 vom Augustinum deutschlandweit betriebenen Seniorenstifte zu verkaufen und umgehend wieder anzumieten. Als Käufer stünde die Firma Nordic Kontor bereit, auch wenn diese nicht über das nötige Geld verfüge. Das würde es sich im ersonnenen Finanzkonstrukt vom Augustinum leihen – womit der Verkäufer also den Kauf finanziert. So kam es dann auch.

Im Jahr 2014 ist beim Augustinum dann ein anonymer Hinweis eingegangen, wonach der Deal für den Sozialkonzern alles andere als vorteilhaft war und er vielmehr über den Tisch gezogen worden sei. Seitdem wird ermittelt und erbittert gestritten. Es geht nicht nur um Schadenersatz und Betrugsvorwürfe, sondern auch um die verkauften Wohnstifte. Drei der 14 luxuriösen Residenzen hat das Augustinum wieder unter eigene Kontrolle gebracht. Elf weitere Häuser, darunter das bedeutendste in Stuttgart-Sillenbuch, sind auch nach Jahren des Streits weiterhin Teil der Nordic-Insolvenzmasse.

Mit insgesamt 655 Plätzen ist Sillenbuch das größte der verkauften Häuser

Wer sich in Sillenbuch oder anderen Augustinum-Standorten einmietet, zahlt oft mehrere Tausend Euro monatlich. Mit insgesamt 655 Plätzen ist Sillenbuch nach Nordic-Angaben das größte der verkauften Häuser. Killesberg als zweite Stuttgarter Augustinum-Residenz mit 278 Plätzen ist dagegen unverändert unter Kontrolle des Sozialkonzerns und wurde nicht veräußert. Auch wenn Nordic inzwischen kollabiert ist, sei der Betrieb der elf nun von einem Insolvenzverwalter kontrollierten Seniorenresidenzen nicht gefährdet, betonen die Beteiligten. Die Heimbewohner könnten beruhigt bleiben und seien vom juristischen Tauziehen nicht berührt. Insgesamt betreut das Augustinum deutschlandweit 7400 Senioren.

Das Augustinum sei nicht betrogen worden, sondern habe freiwillig und in Kenntnis aller Konsequenzen die entsprechenden Verkaufsverträge unterschrieben, argumentieren die Verteidiger des Beklagtenquartetts. Einer der beiden Nordic-Geschäftsführer wird in Zivilangelegenheiten, also der Schadenersatzklage, vom Hamburger Rechtsanwalt Malte Nehls vertreten. Es sei hoch strittig, ob die Vorgänge wirklich täuschungsbedingt gewesen seien oder ob das Augustinum alles freiwillig mitgemacht hätte, argumentiert der Anwalt.

Ganz wirklichkeitsfremd ist diese Sicht nicht. Ein Gutachten bescheinigt den Kirchenmännern im Augustinum, dem damaligen eigenen Aufsichtsratschef in der Sache weitgehend blind vertraut zu haben. Insofern gehe es eher um Kontrollversagen, betonen Verteidiger.

Der Sozialkonzern will von den Beklagten holen, was zu holen ist

Der Sozialkonzern sieht das naturgemäß anders und will von den Beklagten holen, was zu holen ist. Viel ist das nach Angaben aus deren Umfeld nicht. Auf keinen Fall lägen 86 Millionen Euro abholbereit auf Konten, und auch Privatvermögen gebe es nicht in dieser Dimension. Abwarten, heißt es in der Hoffnung auf Regress beim Augustinum hinter vorgehaltener Hand. Unterlegen ist der Sozialkonzern allerdings bereits mit der Forderung, den zivilen und den Strafprozess zu koppeln. Das wäre zwar juristisch möglich, wurde aber vom Gericht wegen des ohnehin komplexen Sachverhalts abgelehnt. Nun wird getrennt verhandelt, und das mit betont offenem Ausgang.

Im Rahmen des Strafprozesses liegt eine entsprechende Klage gegen das Quartett wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs seit Ende 2017 auf dem Tisch der Münchner Staatsanwaltschaft. Ob die als sehr kompliziert geltende Materie zum Prozess zugelassen wird, hat das Landgericht immer noch nicht bestätigt. Eine Entscheidung dazu soll nach Angaben aus Justizkreisen nicht vor Herbst fallen, auch wenn einige Verfahrensbeteiligte fest mit einem Prozess rechnen.