Weil sie 565 Fahrzeuge ohne die notwendigen Unterlagen zugelassen hat beziehungsweise diese selbst fälschte, muss eine 27-Jährige im Gefängnis bleiben. Zum Teil ging es um Luxuskarossen.
Stuttgart/Böblingen - Weil eine ehemalige Mitarbeiterin der Zulassungsstelle Böblingen zwischen Juli 2017 und Juni 2020 gegen Bezahlung 565 Fahrzeuge ohne die notwendigen Unterlagen zugelassen hat beziehungsweise diese selbst fälschte, hat das Landgericht Stuttgart die Frau zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. „Die Angeklagte hat wie eine private Zulassungsstelle gearbeitet und bestimmten Kunden einen Abwicklungs- und Problemlösungsservice angeboten. Wir haben im Prozess den Eindruck gewonnen, dass ihr Versprechen, sie könne alles besorgen, tatsächlich zutraf“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer.
Das Urteil lautete auf Bestechlichkeit in 294 Fällen, Vorteilsannahme, Diebstahl und Bestechung. Zudem muss die Frau rund 116 000 Euro zurückzahlen, die sie für ihre Dienste erhalten hat. Dem Prozess war eine so genannte Verfahrensverständigung vorausgegangen: Im Gegenzug für ihr Geständnis hatte die 13. Strafkammer der 27-Jährigen eine Haftstrafe zwischen vier Jahren und drei Monaten und vier Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt. Auf Letzteres hatte die Staatsanwaltschaft plädiert, auf Ersteres die Verteidigung.
Lamborghini, BMW und Chrysler
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte für einen Mann 525 Autos, zum Teil aus dem Hochpreissegment wie Lamborghini, BMW und Chrysler, ohne notwendige Unterlagen wie Prüfberichte oder Kaufverträge zugelassen habe. Zudem hat sie nach Ansicht des Gerichts für einen Holzgerlinger Gebrauchtwagenhändler bei circa 40 Fahrzeugen die Erstzulassung oder die Typenbezeichnung manipuliert. Von diesem habe sie auch ein Smartphone im Wert von 1000 Euro angenommen, mit dem sie zu weiteren Taten motiviert werden sollte.
Erwiesen sei zudem, dass die 27-Jährige 18 Blanko-Zulassungsbescheinigungen aus der Außenstelle Böblingen entwendet habe. Schließlich habe sie auch noch einer Kollegin in der Führerscheinstelle 100 Euro versprochen, wenn diese den serbischen Führerschein ihres Freundes in einen deutschen umschreiben würde, wozu es jedoch nicht kam. Als Motiv für die Taten hatte die Frau bei ihrem Geständnis erklärt, sie habe ihre große Liebe an sich binden und ihn finanziell unterstützen wollen, nachdem sie als Jugendliche ein geringes Selbstbewusstsein gehabt und in der Schule oft gemobbt worden sei.
Die Verurteilte ist schon vorbestraft
Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht ihr Geständnis und ihre fast elfmonatige Untersuchungshaft unter Corona-Bedingungen. Strafverschärfend wurde gewichtet, dass die 27-Jährige vorbestraft war und unter Bewährung stand sowie der lange Tatzeitraum und die hohe kriminelle Energie. „Zudem haben Sie die Allgemeinheit gefährdet, da Sie Autos ohne die notwendigen Sicherheitsuntersuchungen zugelassen haben“, erklärte der Vorsitzende Richter.
Nicht erhärten ließ sich der Anklagevorwurf, die Frau sei Teil eines kriminellen Netzwerkes mit libanesischen Hintermännern in Berlin gewesen. Auch der Vorwurf des gewerbsmäßigen Schmuggels wurde fallen gelassen.
Der Böblinger Landrat Roland Bernhard erklärte, es sei erschütternd, dass eine einzelne Person das in sie gesetzte Vertrauen ausgenutzt und das Ansehen des Landratsamtes beschädigt habe. Einzelfälle seien bei der Korruptionsbekämpfung nicht zu 100 Prozent auszuschließen. Die 2200 Mitarbeiter des Landratsamtes machten jedoch gewissenhafte und ehrliche Arbeit und hätten eine große Portion Vertrauen ihres Arbeitgebers verdient.
In der Zulassungsstelle Böblingen seien einige Abläufe umorganisiert worden, um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden. So sei das Aufrufsystem mit dem Ziehen einer Nummer verändert worden, sodass statistische Auswertungen Auffälligkeiten zeigen könnten. Zudem sei in verschiedenen Bereichen das Vier-Augen-Prinzip eingeführt worden. Auch eine Stelle für Qualitätsmanagement und einen Vertrauensanwalt bei Korruptionsverdacht gebe es nun. „Das Grundvertrauen in unsere Mitarbeiter darf jedoch nicht in Frage gestellt werden“, betonte Bernhard.