Die 28-Jährige kassierte über mehrere Jahre kräftig ab Foto: Unsplash/Christian Dubovan

Im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen eine Mitarbeiterin des Böblinger Landratsamtes geht es jetzt um die Einzelheiten der Manipulationen.

Leonberg/Stuttgart - Im Landratsamt-Bestechungsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht ermitteln die Richter jetzt akribisch genau die Vorgehensweise der 28-jährigen ehemaligen Mitarbeiterin der Kfz-Zulassungsstelle in Leonberg. Wie war es möglich, dass die Sachbearbeiterin von den Autoschiebern drei Jahre lang unkontrolliert weit über 100.000 Euro Bestechungsgeld kassieren konnte und sie im Gegenzug für die Fahrzeuge wichtige Unterlagen organisierte?

Dies ist der wichtigste Punkt der Beweisaufnahme der 13. Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht. Eine Aufklärung, ob die Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist, hat sich durch ihre bereits am ersten Prozesstag angekündigte Bereitschaft eines umfassenden Geständnisses mehr oder weniger erübrigt. Der Vorwurf: Gegen Geldzahlungen illegal eingeschmuggelte Fahrzeuge, die aus arabischen Ländern stammen und aufgrund technischer Besonderheiten in Deutschland nicht zulassungsfähig sind, unter Umgehung aller Zulassungsvorschriften mit Fahrzeugbriefen und entsprechenden Scheinen auszustatten (wir berichteten).

Insgesamt genau 537 Einzelfälle

Bei der Aufklärung der insgesamt genau 537 Einzelfälle hatte das Landratsamt Böblingen mit der Außenstelle Leonberg, in der die Angeklagte als Sachbearbeiterin für die Zulassungen beschäftigt war, mit der polizeilichen Ermittlungsgruppe „Sayara“ intensiv zusammen gearbeitet. Die Sache war durch Zufall aufgeflogen, wie am vierten Prozesstag am Mittwoch ein Zeuge berichtete; in eingescannten Dokumenten war ihm im System eine Kleinigkeit im Zusammenhang der Eingangs-Pin aufgefallen. Er hat nun im Auftrag der Ermittler und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft das Prozedere einer Kfz-Zulassung für Fahrzeuge aus dem Inland nachverfolgt und dem Gericht gestern dargelegt: Der Kunde kommt an den Schalter, gibt seine Unterlagen ab, die dann vom Mitarbeiter geprüft werden und erhält eine Karte zum Bezahlen der Gebühr. Dann reicht er die Quittung wieder zurück und kann sich ein Wunschkennzeichen aussuchen. Fertig!

Doch die 537 Fahrzeuge – vornehmlich der Luxusklasse – waren von einer Autoschieberbande in den Emiraten als Gebrauchtwagen eingekauft und auf dem Seeweg zunächst nach Rotterdam und danach in eine Lagerhalle bei Göppingen untergestellt worden. Die 28-Jährige Angeklagte war offensichtlich bereits zu diesem Zeitpunkt von dem 46-jährigen Drahtzieher der Bande dazu überredet worden, gegen Bestechungsgeld die Zulassungen zu genehmigen. Dass die vorgelegten Rechnungen gefälscht waren und dass alle Vollgutachten und Einfuhrpapiere sowie Zoll-Bescheinigungen fehlten, hat nach der Anklage die 28-Jährige einfach ignoriert und die Genehmigungen abgestempelt – gegen Geld, welches sie jeweils in bar kassiert habe.

Prüfingenieure aus dem Großraum Stuttgart haben offenbar sehr lax agiert

Umgangen wurden bei dieser Prozedur wichtige Zulassungsvorschriften wie Steuer- und Versicherungs-Code, laufende Dokumenten-Nummern, mit denen die Bescheinigungen jeweils eingescannt und gespeichert werden, sowie die zwingende Vorschrift der Original-Zulassungen im Erstland und Unbedenklichkeits-Bescheinigungen. Wie die Frau es im Einzelnen fertigbrachte, alle Sicherheitskriterien zu umgehen, und alle notwendigen Eingaben in das System der Behörde zu manipulieren, dazu wird sie an einem der kommenden Prozesstage noch befragt werden. In diesem Zusammenhang stehen auch verschiedene Prüfingenieure aus dem Großraum Stuttgart im Fokus, die offensichtlich wahllos die Fahrzeuge ohne jegliche Prüfung mit den entsprechenden TÜV-Plaketten und Einträge in gefälschte Papiere ausgestattet haben. Generell, so der Zeuge, bestehe bei Fahrzeugen aus dem nicht europäischen Ausland eine Art „FZ-Sperre“. Diese Pkw können nur mit sogenannten Kurzzeit-Kennzeichen auf deutschen Straßen fahren und das nur wenige Monte lang. Eine reine Frage der Steuer, die durch Umgehung dieser Vorschrift laut Anklage um genau 2,6 Millionen Euro gespart wurde.

Zwar hat die Angeklagte ihre Bestechlichkeit schon zugegeben, jedoch ist dieses Geständnis vom Gericht noch nicht protokolliert. Erst danach wird der Vorsitzende Richter ihr das mit seinen Kammerkollegen besprochene Strafmaß unterbreiten. Die Verhandlung geht am 12. April weiter.