Das Wirtschaftsministerium hat bestätigt, dass auch Eisdielen einen Abhol- und Lieferservice anbieten dürfen. Foto: Archiv (dpa)

Das Wirtschaftsministerium hat Klarheit in der Frage geschaffen, ob Eisdielen ebenfalls ihre Ware zur Abholung und Lieferung anbieten dürfen.

Es war einer der Diskussionspunkte der vergangenen Tage: Dürfen Eisdielen einen Liefer- und Abholservice anbieten? Eine klare Antwort hat es dabei nicht gegeben, zum Teil wurde die Verordnung von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgelegt. Das führte schließlich dazu, dass etwa Gastronomen in Ludwigsburg die Süßspeise an den Mann brachten, während in Murr und Marbach die Türen zu blieben. Die Schillerstadt hatte daraufhin eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium gerichtet, hier für klare Verhältnisse zu sorgen. Deren Antwort traf nun pünktlich zum Osterwochenende ein: „Für die Eisdielen gelten unsere Auslegungshinweise weiter: Sprich Abhol- und Lieferdienst nach vorheriger Bestellung ist zulässig.“

Eine Nachricht, die auch beim Marbacher Bürgermeister Jan Trost für Freude sorgt: "Seit gestern Abend ist Gott sei Dank klar, dass alle gleich behandelt werden und nach Vorbestellung ausliefern oder Kunden abholen können." Das Ordnungsamt habe umgehend die Eisdielen in der Schillerstadt, also das Eiscafé La Porta und das Eiscafé Silvana, in Kenntnis gesetzt. Letzteres gehört Antonio Pierri, der "sehr glücklich" über die Entwicklung ist: "Es ist aber etwas ärgerlich, dass wir ja eigentlich schon länger hätten loslegen können". Jetzt soll alles möglichst schnell gehen. Gegen 9 Uhr ging der Anruf der Verwaltung bei ihm ein. Er informierte daraufhin umgehend seine Mitarbeiter, ab 14 Uhr am Karfreitag sollen die Marbacher nach telefonischer Vorbestellung ihr Eis abholen können. "Ob ich jetzt spontan einen Fahrer finde, muss ich sehen."

Wenn eine Eisdiele einen Abhol- und Lieferservice will, trägt der Betreiber der Eisdiele die Sorge dafür, dass der Mindestabstand einzuhalten ist. Dies passiert indem er den Zutritt in Räume steuert, um Warteschlangen möglichst zu vermeiden. Für Lieferservices sind zudem die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das übergeordnete Ziel des Infektionsschutzes zu verfolgen.

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