Der Mord an der 17-jährigen Tabitha E. aus Asperg (Kreis Ludwigsburg) hatte damals die Region erschüttert. Nun steht der heute 37-Jährige erneut vor Gericht: Naim A. wird vorgeworfen, bereits im April 2021 eine 15-Jährige vergewaltigt zu haben.
Der Mann, der am Donnerstag auf die Anklagebank des Landgerichts in Stuttgart geführt wird, kennt diese nur zu gut. Naim A. wurde im Mai 2023 zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Das Opfer war die 17-jährige Tabitha E. aus Asperg – der Prozess stieß damals nicht nur im Kreis Ludwigsburg auf riesiges Interesse. Nunmehr klagt ihn die Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung an.
Angeklagter: Die Clique um Tabitha E. wolle ihn „fertig machen“
Laut der Anklageschrift soll der heute 37-Jährige am 3. April 2021 an einer 15-Jährigen in seiner Wohnung in Markgröningen sexuelle Handlungen vorgenommen haben – gegen deren explizit geäußerten Willen. Diesen Vorwurf bestritt Naim A. entschieden. Er räumte ein, regelmäßig Kontakt mit einer Clique von Jugendlichen gehabt zu haben, zu der auch das Mädchen gehörte. An besagtem Abend habe er die Jugendliche zusammen mit zwei Jungen auf deren Bitten mit dem Auto abgeholt, da sie ihren Bus verpasst hätten. Alle drei seien noch bei ihm in seiner Wohnung gewesen und hätten Tee getrunken. Die beiden Jungen seien dann gegangen, das Mädchen sei noch geblieben, weil sie auf einen Bus gewartet habe. Sie sei auf dem Bett gelegen und habe ihn gebeten, sie zu massieren. Das habe er getan – oberhalb der Kleidung. Mehr sei nicht passiert.
Bis zu seiner Verhaftung im Juli 2022 habe sie ihm auch noch regelmäßig via WhatsApp geschrieben. Später habe er dann erfahren, dass das Mädchen ihren Freundinnen gegenüber erzählt habe, sie sei an dem Abend mit dem Bus gefahren, obwohl er sie nach Hause gebracht hatte. Warum die 15-Jährige ihn bei der Polizei angezeigt habe, wisse er nicht. Er vermute, die Clique um die getötete Tabitha wolle ihn „fertig machen“, damit er nie wieder aus dem Gefängnis komme.
Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor?
Und tatsächlich steht in diesem Prozess auch im Raum, ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden soll. Dies würde bedeuten, dass der Angeklagte nicht automatisch nach 15 Jahren entlassen würde, sondern noch länger in Haft bleiben muss.
Auch im Mordprozess Tabitha E. vor der 1. Großen Strafkammer im Jahr 2023 war immer wieder Thema gewesen, dass sich der Angeklagte mit deutlich jüngeren und zum Teil minderjährigen Mädchen umgab. Die mutmaßlich geschädigte 15-Jährige in diesem Prozess war 2023 als Zeugin vernommen worden, teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Vorwurf der Vergewaltigung hatte die damals 15-Jährige aber erst 2023 erhoben, also rund eineinhalb Jahre nach der mutmaßlichen Tat im April 2021. Anders als in diesem Prozess hat der Angeklagte im Mordprozess bis zum Ende geschwiegen.
Dieser Prozess wird am 10. Februar fortgesetzt, das Urteil soll am 12. März verkündet werden.