Beamte und Pensionäre beteiligen sich mit dem Abzug einer Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe an ihren Krankheitskosten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Im Norden will der Beamtenbund den Selbstbehalt für Beamte und Pensionäre bei der Beihilfe kippen – in Baden-Württemberg wählt die Gewerkschaft einen für sie aussichtsreicheren Weg.

Der Beamtenbund führt den Kampf um eine verfassungsgemäße Besoldung mittlerweile an etlichen Fronten – vor allem vor Gericht. Doch für manch geforderte Veränderung braucht es viel Geduld.

 

In Schleswig-Holstein geht der Beamtenbund gegen den Beihilfe-Eigenanteil vor, weil dieser „die verfassungswidrig zu niedrige verfügbare Besoldung reduziert“, wie es heißt. Nun soll das Oberverwaltungsgericht Schleswig über die Unwirksamkeit der Regelung in der Beihilfeverordnung des Landes entscheiden. Bis dahin sollen die Mitglieder Widerspruch gegen Bescheide mit der Festsetzung von Selbstbehalten einlegen.

Andere Rechtslage in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Rechtslage eine etwas andere: Hier hat der Landtag im Dezember 2024 mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 eine Neuregelung der Kostendämpfungspauschale verabschiedet, nachdem das Bundesverwaltungsgericht neun Monate zuvor die damalige Bestimmung als unwirksam verworfen hatte.

Im Juli 2025 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die rückwirkend vom Haushaltsjahr 2013 an geltende Regelung des Landes als rechtmäßig. Ein Professor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg hatte gegen die Kürzung seiner Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale im Jahr 2022 geklagt. Weil der VGH keine Revision gewährte und Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde, ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

So hält der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) die vier von ihm geführten Musterverfahren gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale weiterhin offen – und empfiehlt, gegen Beihilfebescheide, soweit sie eine solche Pauschale festsetzen, fristgerecht Widerspruch einzulegen.

BBW will lieber die Besoldung überprüfen lassen

„Der Eigenanteil mindert praktisch das Nettoeinkommen“, sagt der BBW-Vorsitzende Kai Rosenberger. Es seien aber relativ kleine Beträge. Die Pauschale als solche vor Gericht anzugreifen, dürfte demnach sehr schwer werden. Aktuell „wollen wir lieber die Besoldung überprüfen lassen, ob sie verfassungskonform ist“, so Rosenberger. „Dann wird das Gericht die Kostendämpfungspauschale als einkommensmindernd sicher berücksichtigen.“ Seit November sind entsprechende Musterklagen bei den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Karlsruhe anhängig.

Mit der Pauschale beteiligen sich die Berechtigten an den Krankheitskosten; sie wird für jedes Kalenderjahr von der Beihilfe abgezogen. In Baden-Württemberg beträgt sie zum Beispiel in den Besoldungsgruppen A 8 bis A 9 konkret 100 Euro für aktive Beamte und 85 Euro für Versorgungsempfänger – in A10 bis A11 fallen 115 und 105 Euro an. Bei hohen Besoldungen über der Gruppe B 8 steigen die Beträge auf 480 und 330 Euro.