Die Asylverfahren von Menschen aus den Maghreb-Staaten und Georgien sollen beschleunigt werden (Symbolbild). Foto: dpa

Die Bundesregierung will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären. 2017 war der Versuch der Regierung noch im Bundesrat gescheitert.

Berlin - Die Bundesregierung will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären. Ihr Ziel ist es dabei, die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen. Außerdem kann, wer aus einem dieser so etikettierten Staaten stammt, leichter abgeschoben werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf, der bei Grünen und Linken bereits auf Widerstand gestoßen war.

Er sieht nach Angaben von Pro Asyl eine Stichtagsregelung für diejenigen vor, die jetzt schon einen Arbeitsplatz haben oder einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Obwohl für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten eigentlich ein Arbeitsverbot gilt, sollen sie weiter arbeiten dürfen. Stichtag ist dieser Mittwoch. Die Flüchtlingsrechte-Organisation lehnt den Entwurf ab. Sie ist der Ansicht, dass bei „Schnellverfahren mit faktischer Umkehr der Beweislast“ die Situation des einzelnen Asylsuchenden nicht ausreichend gewürdigt wird.

Neben den Staaten der Europäischen Union gelten Ghana, Senegal, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und das Kosovo als sogenannte sichere Herkunftsländer. 2017 war der Versuch der Regierung, die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, im Bundesrat gescheitert.