Die Beschilderung für das Fahrverbot ist vom Gericht bestätigt worden. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Neun Kläger haben in der zweiten Instanz keine Zustimmung erhalten. Sie müssen ihre Diesel stehen lassen.

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat insgesamt neun Beschwerden gegen das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart zurückgewiesen und damit die Entscheidungen der Stuttgarter Vorgängerinstanz, die die Eilanträge bereits abgelehnt hatte, bestätigt.

Die Kläger, die in und außerhalb Stuttgarts wohnen und vom Fahrverbot für Diesel bis einschließlich Euro 4 betroffen sind, hatten sich gegen die Beschilderung gewandt. Sie argumentieren, dass es für das zweite Zusatzschild zur Umweltzone und grünen Plakette, mit dem der Kreis der Betroffenen definiert wird, keine Rechtsgrundlage gebe. Auch verstoße die Beschilderung gegen den verkehrsrechtlichen Sichtbarkeitsgrundsatz. Außerdem sei der Stickstoffdioxid-Grenzwert zu niedrig angesetzt und die Auswahl der Messstellen für den Schadstoff fehlerhaft.

Entscheidendes Urteil

Das Regierungspräsidium habe das ganzjährige Verkehrsverbot „im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018“ angeordnet, so der VGH. Der Luftreinhalteplan sehe die Beschilderung vor. Der Verwaltungsgerichtshof folge der Argumentation der Kläger „insgesamt nicht“ und bestätige die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs sind nicht anfechtbar.Das Land gab am Dienstag bekannt, sich gegen ein flächendeckendes Diesel-Fahrverbot für Euro 5 zur Wehr zu setzen. Der VGH hat ein Zwangsgeld gegen das Land verfügt, weil es das erweiterte Fahrverbot nicht in den Luftreinhalteplan aufgenommen hat. Man prüfe eine Vollstreckungsabwehrklage gegen das Zwangsgeld, so Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte angekündigt, für Euro-5-Diesel von 2020 an nur streckenbezogene oder kleinräumige Fahrverbote vorzusehen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte das Zwangsgeld beantragt.