Eine 33-Jährige wird in Böblingen beim Diebstahl erwischt und muss ein halbes Jahr ins Gefängnis. Sie hatte seit Jahren ihren Drogenkonsum mit Beschaffungskriminalität finanziert.
Mit 14 kam sie aus Russland nach Deutschland, mit 16 machte sie ihren Hauptschulabschluss und lebte danach nur noch von Hartz IV. Gleich nach der Schule rutschte die heute 33 Jahre alte Frau in die Drogenszene, gearbeitet hat sie nie.
Die Angeklagte wurde jetzt mit Handschellen in den Saal des Böblinger Amtsgerichts gebracht. Weil sie eine Geldstrafe aus einer vorherigen Straftat nicht bezahlen konnte, hatte sie ihre Tagessätze im Gefängnis abgesessen. Seit langer Zeit hatte die 33-Jährige ihren Drogenkonsum mit Beschaffungskriminalität finanziert. Im Januar war es ein Drogeriemarkt in einem Böblinger Einkaufszentrum gewesen, in dem sie sich bedienen wollte. Sie stahl zwei Parfüms im Wert von knapp 200 Euro, steckte sie in die Tasche und verließ den Laden. Was sie nicht wusste war, dass sie der Kaufhausdetektiv längst im Visier hatte und beobachtete. Als er sie ansprach, „machte sie keinen Stress und kein Theater“, sagte der Detektiv, sondern wartete, bis die Polizei kam. In ihrem Rucksack fanden die Beamten neben dem Parfüm zwei weitere strafwürdige Dinge: Ein aufgeklapptes Messer mit zehn Zentimeter langer Klinge und eine Dosis Heroin.
Das Messer im Rucksack vergessen
Weshalb sie diese Dinge dabei hatte, wollte die Richterin wissen. Das Heroin habe sie vergessen, gab die Angeklagte an, sonst wäre sie ja nicht in den Drogeriemarkt gegangen, um zu stehlen. „Und das Messer?“ Das würde sie zum Anspitzen ihres Stiftes benutzen, mit dem sie die Augenbrauen nachziehe. Auch das Messer habe sie im Rucksack vergessen. Doch machte dieses Messer aus einem Diebstahl einen „Diebstahl mit Waffen“ nach Paragraf 244, der vom Gesetzgeber höher geahndet wird.
„Drogen fasse ich nicht mehr an“
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, der Verteidiger wollte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erreichen. Einen nicht unerheblichen Teil der richterlichen Ausführungen in dieser Verhandlung bestand darin, das Vorstrafenregister der 33-Jährigen vorzulesen. Es waren zwölf Einträge: Geldstrafen und Freiheitsstrafen wechselten sich ab, zumeist im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität. „Ich habe jetzt einen Entzug gemacht und bitte darum, dass ich eine Bewährungsstrafe bekomme. Drogen fasse ich nicht mehr an“, sagte die Angeklagte.
Weil die Frau keinen Beruf hatte, keine familiäre Bindung aufwies und stets im Drogenmilieu geblieben war, erkannte die Richterin keine günstige Sozialprognose. Sie verurteilte die Frau zu sechs Monaten Freiheitsstrafe.