Der Streit zwischen Erdogan und Böhmermann vor Gericht geht weiter. Foto: dpa/Presidential Press Office

Der Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann über Erdogan geht vor Gericht weiter. Ein Urteil im berufungsprozess soll im Mai fallen.

Hamburg - Der Streit um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan ist am Dienstag vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) in eine neue Runde gegangen. Zu Beginn des Berufungsprozesses deutete der Vorsitzende Richter Andreas Buske an, dass sein Senat dem Urteil der Vorinstanz folgen und bestimmte Teile des Textes verbieten könnte. Das Urteil fällt am 15. Mai.

Das Hamburger Landgericht sei für seine Entscheidung, das Gedicht unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte Erdogans in weiten Teilen zu verbieten, vielfach kritisiert worden, sagte Buske. Das habe seinen Senat „nachdenklich“ gemacht. „Gleichwohl kann es sein, dass wir aus Sicht der Kritiker denselben Fehler nochmal machen.“

Meisten Passagen wurden verboten

Auch Satirefreiheit sei „nicht grenzenlos“, etwa im Konflikt mit der Menschenwürde. Böhmermann hatte vor bald zwei Jahren in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan unter anderem in drastischen Worten sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor. Strafrechtlich blieb die Sache für den Moderator folgenlos, zivilrechtlich unterlag er aber.

Das Hamburger Landgericht verbot die meisten Passagen im vergangenen Jahr. Das Landgericht erkannte in dem Gedicht Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, die Erdogan auch im Rahmen von Satire nicht hinnehmen müsse. Böhmermann legte Berufung ein. Er verwies auf die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit. Zugleich legte auch Erdogan Berufung ein. Ihm geht die vor etwa einem Jahr ergangene Entscheidung der Richter nicht weit genug.