Mehr als 1000 Schweine sind in dem Zuchtbetrieb in Merklingen verendet (Symbolbild). Foto: dpa/Carsten Rehder

Der 56 Jahre alte Schweinezüchter ist im Berufungsprozess zu einer deutlich milderen Strafe wegen Tierquälerei verurteilt worden. Im ersten Verfahren sollte er für drei Jahre ins Gefängnis.

Ulm - Im Berufungsprozess gegen einen Schweinezüchter wegen Tierquälerei ist der Angeklagte zu einer weit milderen Strafe verurteilt worden als im ersten Verfahren. Statt drei Jahren Gefängnis erhielt der 56-Jährige am Mittwoch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zugleich hob das Landgericht Ulm das Urteil des Amtsgerichts vom März 2019 auf.

Dem Züchter waren katastrophale Zustände in seinen Ställen in Merklingen (Alb-Donau-Kreis) zur Last gelegt worden. Dort waren mehrere Hundert Schweine verendet. Das neue Urteil erging wegen quälerischer Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren in zahlreichen Fällen.

Angeklagter nur eingeschränkt schuldfähig

Das Gericht berücksichtigte aber, dass der Angeklagte in der Tatzeit zwischen 2014 und 2016 teils nur eingeschränkt schuldfähig war und zudem ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Das Berufungsverfahren war sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Verteidigung beantragt worden, die das Urteil des Amtsgerichts übereinstimmend für unangemessen hoch erklärten.