Zeitintensiv: Betreuung von Senioren Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Chefin einer Vermittlungsfirma wurde vom Vorwurf des Einschleusens von Ausländern freigesprochen. Wusste sie wirklich nichts von den rechtlichen Vorgaben?

Mehr als fünf Jahre ist es inzwischen her, dass Renata F. (51) ins Visier der Justiz geriet. Im Zuge einer bundesweiten Razzia wegen mutmaßlicher Gesetzesverstöße in der Pflegebranche standen Fahnder von Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll damals auch bei ihr vor der Tür. „Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern“ lautete der Verdacht, dem sie bei F.s Firma Seniocare24 mit Sitz im südpfälzischen Ort Kandel nachgingen, eine halbe Autostunde westlich von Karlsruhe. Stundenlang durchsuchten sie Geschäfts- und Privaträume, am Ende nahmen sie kistenweise Unterlagen mit.

 

Als einer der Branchenführer vermittelt Seniocare24 „Rund-um-die-Uhr-Betreuerinnen“ aus Osteuropa an deutsche Seniorinnen und Senioren. Die Frauen ziehen jeweils für einige Monate in deren Privathaushalt und verdienen in dieser Zeit mehr, als es ihnen zuhause möglich wäre. Den Betreuten bleibt – zumindest vorerst – der Umzug ins (meist teurere) Pflegeheim erspart, Angehörige sind, zumal bei akutem Bedarf, dankbar für die rasche und unbürokratische Entlastung. Mit mehreren 100 000 Fällen ist dieses Modell längst eine feste Säule bei der Betreuung von alten Menschen – und offenbar ein gutes Geschäft für Vermittler der „Pflegekräfte“, die dafür Gebühren kassieren.

Dunkler Schatten auf dem Image als Vorzeigefirma

Seniocare24 präsentierte sich stets als Vorzeigefirma, bei der alles „absolut legal“ und „juristisch einwandfrei“ zugehe. In Stuttgart hat sie einen eigenen Standort, viele der betreuten Senioren wohnen in Baden-Württemberg. Als seriöse Vertreterin der Branche war Renata F. regelmäßig in den Medien präsent, in TV-Talkshows wie „Maybrit Illner“ galt sie – telegen und eloquent – als gefragter Gast.

Mit der Razzia, bundesweit gesteuert von der Staatsanwaltschaft in Görlitz, fiel ein dunkler Schatten auf dieses Image. Nicht aus dem EU-Land Polen, so der Vorwurf, sondern aus der Ukraine seien mehr als 30 Pflegekräfte nach Deutschland vermittelt worden – als angebliche Touristen, ohne die für die Arbeitsaufnahme erforderlichen Visa. Deswegen wurde auch gegen mehrere polnische Firmen ermittelt, mit denen Seniocare kooperierte. Der Hintergrund: angesichts steigender Löhne in Polen schien der monatelange Einsatz in der Ferne finanziell weniger attraktiv; in der Ukraine, damals noch nicht von Putin überfallen, war das anders.

Erfahrener Ex-Richter und -ermittler als Verteidiger

Man befinde sich auf „unsicherem Rechtsgebiet“ und habe selbst ein Interesse an der Klärung offener Fragen, teilte F. zunächst mit. Inzwischen schweigt sie zu dem Verfahren, ebenso wie ihr Verteidiger, ein einstiger Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität und Vorsitzender Richter an einem Oberlandesgericht. Er wolle nicht mehr kontaktiert werden, schrieb er nach mehreren Anfragen unserer Zeitung. Dabei war sein Wirken, jedenfalls bisher, durchaus erfolgreich. Ende vorigen Jahres wurde Renata F. am Amtsgericht Landau in der Pfalz vom Vorwurf des Einschleusens von Ausländern freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, nun liegt der Fall beim Landgericht Landau.

Gleich mehrfach offenbarte der Gang des Verfahrens, wie schwer sich die Justiz mit der Thematik tut. Bereits im März 2023 war die Anklage gegen Renata F. erhoben worden, doch erst im dritten Anlauf kam es zum Urteil. Der erste Prozess im April 2024 platzte, weil Zeugen aus der Ukraine nicht geladen werden konnten; die Staatsanwaltschaft wurde vergattert, die Adressen zu ermitteln. Ein neuer Termin wurde für Mai 2025 angesetzt – und wenige Tage vorher wieder abgesagt. Begründung: die Verteidigung habe eine umfassende Stellungnahme nachgereicht, zu der sich die Anklagebehörde nun äußern solle.

Nichts von ausländerrechtlicher Thematik gewusst?

Im Spätjahr 2025 wurde schließlich mehrere Tage vor dem Schöffengericht verhandelt, bis zum Freispruch Mitte Dezember. Die Seniocare-Chefin habe gewusst, dass keine der Frauen über ein gültiges Arbeitsvisum verfügte, hatte die Staatsanwaltschaft vorgetragen. Doch das bestritt Renata F. nach dem unserer Zeitung vorliegenden schriftlichen Urteil: Von den ausländerrechtlichen Hintergründen der Vermittlungen habe sie keine Ahnung gehabt, darum habe sich ihr Ehemann gekümmert.

Hauptberuflich war Patrick F., der 2022 überraschend mit 55 Jahren starb, als Polizeibeamter tätig. Nebenberuflich wirkte er als Co-Geschäftsführer, zuständig fürs Kaufmännische. „Das Ehepaar ergänzt und unterstützt sich perfekt“, hieß es in einem Firmenportrait, das immer noch auf der Seniocare-Webseite steht.

Zwei Zeugen bestätigten die Darstellung der Angeklagten. Ein Ermittler sagte aus, er habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Renata F. über die aufenthaltsrechtliche Problematik im Bilde gewesen sei. Er sei aber sicher davon ausgegangen, dass „zwischen den Eheleuten F. alles diskutiert wurde“.

Besonders überzeugend fand das Gericht offenbar die Steuerberaterin der Firma. Sie habe ausschließlich mit dem Ehemann kommuniziert, sagte diese aus, erst nach dessen Tod mit seiner Frau. Die habe die Geschicke der Firma „nur mit größten Mühen bewältigen können“ und sei alleine „ziemlich verloren“ gewesen. Damit war es für das Gericht nicht beweisbar, „dass die Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat“. Die Folge: Freispruch.

Staatsanwaltschaft fordert weitere Aufklärung

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Gericht habe es versäumt, rügt sie laut einer Sprecherin, „alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen und erreichbaren Beweismittel heranzuziehen“. So wäre es notwendig gewesen, ehemalige Mitarbeitende zu vernehmen, „die möglicherweise Angaben zu den Kenntnissen der Angeklagten über das Geschäftsmodell der Firma … hätten machen können“.

Beim Landgericht Landau ist das Berufungsverfahren sei Ende Januar anhängig, wie ein Sprecher mitteilte. In der Begründung habe die Staatsanwaltschaft angekündigt, „noch weiteren Ermittlungsansätzen nachgehen zu wollen und Unterlagen nachzureichen“ – welche genau, blieb zunächst offen. Mit einer zeitnahen Terminierung, so das Gericht, sei daher „nicht zu rechnen“ – ein Ende des Verfahrens ist also immer noch nicht in Sicht.