Ein neues Gesetz ermöglicht, dass beruflich erworbene Fähigkeiten ohne vorherige Ausbildung offiziell anerkannt werden können. Foto: auremar - stock.adobe.com/Phovoir

Wer jahrelange Berufserfahrung, aber keinen Berufsabschluss hat, kann sich sein Können zertifizieren lassen. Das sieht ein Gesetz vor, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Was das für Ungelernte und Unternehmen bringt.

Praktiker mit viel Erfahrung, aber ohne abgeschlossene Ausbildung können sich ihre Qualifikation künftig bescheinigen lassen. Das sieht das Berufsbildungsvalidierungsgesetz vor, das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Es soll die Chancen ungelernter Arbeitskräfte verbessern, Arbeitgebern wertvolle Informationen über die Qualifikation liefern und auch den Fachkräftemangel bekämpfen.

 

„Super, dass es das gibt“, ist von denen zu hören, die damit schon Erfahrung gemacht haben. „Ich hatte zwar zuerst Bammel, was auf mich zukommt, aber das war jeden Bammel wert“, sagt Darko Knezevic, der das Berufsvalidierungsverfahren zum Maschinen- und Anlagenführer über die IHK Region Stuttgart abgeschlossen hat. Die ist eine von 32 Kammern aus Industrie und Handel, dem Handwerk und der Landwirtschaft, die in den vergangenen Jahren das Validierungsverfahren in etlichen Berufen erprobt haben – im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten ValiKom-Projekts.

„Aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance“

Man wolle Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen, heißt es im zuständigen Ministerium. So werde aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance.

In vielen Branchen und Regionen fehle es an qualifiziertem Personal. Gleichzeitig gebe es etliche Praxiserfahrene, die seit Jahren zwar in einem Beruf arbeiteten, aber nie einen Ausbildungsabschluss erworben hätten. „Ohne Abschlusszeugnis – und damit ohne Nachweis über ihr praktisches und fachliches Können – werden sie jedoch auf dem Arbeitsmarkt leicht übersehen oder unterschätzt. Eine vertane Chance für die Betroffenen ebenso wie für die Fachkräfte suchenden Betriebe“, sagt Katrin Tews, Expertin bei der Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern (DIHK).

„War jung und naiv und wollte Geld verdienen“

Darko Knezevic ist froh, dass er jetzt einen zertifizierten Nachweis über seine Fähigkeiten hat. Sein Vorgesetzter sei mit der Idee des Berufsvalidierungsverfahrens auf ihn zugekommen. Der 47-Jährige arbeitet seit 26 Jahren beim Oberflächenspezialist Continental Surface Solutions in Eislingen/Fils und hat viel Erfahrung, aber keinen Berufsabschluss. „Ich war jung und naiv und wollte Geld verdienen“, sagt er. Dem Betrieb ist er sehr verbunden, möchte aber für die Zukunft gut aufgestellt sein. Ein Jobverlust könne im Zweifel jeden treffen.

Die Beweggründe, ein Validierungsverfahren zu durchlaufen – egal ob zum technischen Produktdesigner oder etwa zur Kauffrau für Büromanagement – sind bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ähnlich: „Endlich mal was in der Hand haben, dass man was kann“, meint einer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Bei Bewerbungen bekomme man ohne abgeschlossene Berufsausbildung nur Absagen und habe kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Trotz langer Berufserfahrung seien ihr immer wieder Steine in den Weg gelegt worden, wenn es um Stellenbesetzungen ging, weil sie keinen Berufsabschluss habe, sagt eine andere.

Das Zertifikat geht über bloße Arbeitszeugnisse hinaus

Allein bei der IHK Region Stuttgart wurden in diesem Jahr insgesamt 82 solcher Validierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Es ist zwar kein Berufsabschluss, aber eine Bescheinigung, die einem Abschluss ähnelt, weil damit Kompetenzen bewertet und zertifiziert werden, die sich auf einen anerkannten Ausbildungsberuf – einen so genannten Referenzberuf – beziehen. Das Zertifikat über berufspraktisches Können reicht damit über bloße Arbeitszeugnisse hinaus. „Das Gesetz eröffnet Betrieben und Arbeitskräften neue Möglichkeiten und ist damit ein weiterer wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel“, sagt Andrea Bosch, Vize-Hauptgeschäftsführerin und Leiterin Berufliche Qualifikation und Fachkräfte der IHK Region Stuttgart, die darin nicht nur gute Chancen für Personen ohne Berufsabschluss sieht.

Auch Quereinsteigern oder Menschen, die in ihrem Herkunftsland keine formale Berufsausbildung genießen konnten, kann das neue Perspektiven eröffnen. Mit der neuen gesetzlichen Möglichkeit, die berufspraktischen Kompetenzen zu zeigen und bewerten zu lassen, würden die bestehenden erfolgreichen Instrumente der Beruflichen Bildung ergänzt, sagt DIHK-Expertin Tews. Berufliche Validierungsverfahren könnten somit für die Betriebe ein weiterer wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung werden, ist sie überzeugt. „Es hilft Betrieben, das Wissen und Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einzuschätzen und sie entsprechend ihrer Fähigkeiten im Arbeitsleben einzusetzen.“

Es sei gleichzeitig eine Hilfe, um den Weiterbildungsbedarf von angelernten Beschäftigten zu erkennen und sie passgenau weiter zu qualifizieren. Unternehmen profitierten dadurch bei Mitarbeiterbindung und -entwicklung, heißt es auch bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. „Der Nachweis über die eigenen Fähigkeiten schafft Selbstvertrauen, eröffnet die Chance, neue Aufgaben zu übernehmen und kann der Impuls sein, weitere Weiterbildungen in Angriff zu nehmen.“

Kriterien für eine Teilnahme

Teilnahmeberechtigt an der Berufsvalidierung sind Menschen, die Berufserfahrung nachweisen können, die mindestens das 1,5-fache der üblichen Ausbildungszeit in dem jeweiligen Referenzberuf umfasst, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die notwendige Berufserfahrung mindestens zur Hälfe in Deutschland gesammelt haben. Sie dürfen im Referenzberuf keine Ausbildung haben beziehungsweise derzeit dort eine absolvieren. Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren, so will man Verdrängungseffekte zulasten der beruflichen Ausbildung vermeiden.

Wichtige Neuregelungen

Gesetz
Das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz wurde im Sommer 2024 verabschiedet, ein Teil ist bereits seit August in Kraft. Dabei geht es um neue Regeln für die Digitalisierung der Berufsausbildung. Dokumente wie der Lehrvertrag oder Ausbildungsunterlagen dürfen auch digital verwendet werden. Zudem ist beispielsweise die virtuelle Teilnahme von ehrenamtliche Prüfern bei Kammern erlaubt. Auch das mobile Ausbilden ist teils erlaubt.

Bildung
Ab 1. Januar ist die Validierung beruflicher Kompetenzen über die Kammern möglich. Personen, die langjährige Berufserfahrung haben, aber keinen Berufsabschluss, können ihre Kompetenzen mit den Anforderungen eines so genannten Referenzberufs vergleichen und bewerten lassen. Die Bewertung erfolgt durch Berufsexperten, die über die entsprechende fachliche Qualifikation und Erfahrung mit Ausbildung und Prüfung verfügen. Auch Selbsteinschätzung des Prüflings ist gefragt. Das Validierungszertifikat wird von den Kammern ausgestellt. Kammern können die Validierung auch an andere Kammern übertragen.