Signalfarbene Outfits sind unerlässlich in manchen Berufen. Die gute Nachricht: Dieses Outfit lässt sich von der Steuer absetzen. Foto: Oligaa29

Die Kosten typischer Arbeitskleidung lassen sich von der Steuer absetzen. Doch nicht alle beruflichen Outfits werden vom Finanzamt anerkannt. Das birgt Potenzial für Ärger.

Stuttgart - Ob Koch, Schornsteinfeger oder Monteur: Wer zum Arbeiten spezielle Kleidung braucht, kann diese bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen – und damit seine Einkommensteuer entsprechend reduzieren. „Unter typischer Berufsbekleidung versteht das Finanzamt Kleidung, die nur im entsprechenden Fachhandel erhältlich ist“, erklärt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Die Arbeitskleidung muss entweder typisch für den jeweiligen Beruf sein und eine Schutzfunktion erfüllen oder durch eine Kennzeichnung wie ein Logo oder den uniformartigen Charakter klar rein beruflich sein.