Der grüne Andreas Schwarz will Gemeinschaftsschüler gleich behandeln wie Realschüler. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Gemeinschaftsschüler müssen beim Übergang auf ein berufliches Gymnasium die gleichen Chancen bekommen, wie Realschüler. Dafür machen sich die Grünen im Landtag stark.

Stuttgart - Die ersten Gemeinschaftsschüler in Baden-Württemberg kommen nun in die zehnte Klasse. Ihnen wollen die Landtagsgrünen bei einem möglichen Wechsel auf ein berufliches Gymnasium sichere Perspektiven verschaffen. „Gemeinschaftsschüler, die überwiegend auf dem mittleren oder dem erweiterten Niveau arbeiten, müssen genauso behandelt werden wie Realschüler“, fordert Andreas Schwarz, der Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion gegenüber dieser Zeitung. „Es dürfen keine zusätzlichen Schranken eingezogen werden“, sagt Schwarz.

Wenn Gemeinschaftsschüler, die das Realschulniveau oder das gymnasiale Level erreicht haben, den gleichen Notendurchschnitt haben wie Realschüler, soll ihnen nach der zehnten Klasse der Zugang zu beruflichen Gymnasien offen stehen. Und zwar in gleichem Maße wie den Realschülern. Dafür treten die Grünen ein.

Prädestiniert für berufliche Gymnasien

„Gemeinschaftsschüler sind prädestiniert für den Übergang zum beruflichen Gymnasium“, sagte Andreas Schwarz dieser Zeitung. Die Fraktion macht sich nun dafür stark, die Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in die beruflichen Gymnasien entsprechend anzupassen.

Bisher sieht die Verordnung vor, dass 85 Prozent der Plätze an den beruflichen Gymnasien für Absolventen von Werkreal- und Realschulen mit der mittleren Reife reserviert werden. 15 Prozent der Plätze werden unter den Schülern verteilt, die von einem allgemein bildenden Gymnasium an ein berufliches Gymnasium wechseln wollen.

Gleiches Recht wie Realschüler

Schwarz zufolge gibt es Stimmen, die die Gemeinschaftsschüler beim Schulwechsel in die Kategorie der Gymnasiasten einordnen wollen. Gemeinschaftsschulen unterrichten auch auf dem gymnasialen, dem so genannten erweiterten Niveau. In diesem Fall würden Gemeinschaftsschüler mit Wechslern von allgemein bildenden Gymnasien um die für diese vorgesehenen 15 Prozent der Plätze konkurrieren.

Das soll nicht sein, betont Schwarz. Gemeinschaftsschüler gehören für ihn in die gleiche Kategorie wie Realschüler. „Der alte Grundsatz baden-württembergischer Bildungspolitik, ,kein Abschluss ohne Anschluss‘ muss auch für die Absolventen der Gemeinschaftsschule und den Übergang auf die beruflichen Gymnasien gelten“, sagte Schwarz. Das sei insbesondere für den ländlichen Raum von großer Bedeutung.

Die Grünen drängen jetzt darauf, „die Aufnahmeverordnung an die neue Zeit anzupassen“, wie Schwarz betont. „Wir wollen, dass Eltern, Schüler und Schulträger Planungssicherheit bekommen“, sagte der Fraktionschef.

Die ersten 41 Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg waren im Herbst 2012 an den Start gegangen. Die damaligen Fünftklässler kommen jetzt in die zehnte Klasse. Inzwischen gibt es 304 Gemeinschaftsschulen im ganzen Land.