Sechs Posten im Verfassungsgerichtshof mussten insgesamt neu besetzt werden. Foto: dpa/Sina Schuldt

Der Landtag hat den Kandidaten der AfD-Landtagsfraktion für den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof ins Amt gewählt. Bert Matthias Gärtner erhielt im dritten Wahlgang 37 Ja-Stimmen.

Stuttgart - Nach Schlappen in den ersten beiden Wahlgängen hat der Landtag den Kandidaten der AfD-Landtagsfraktion für den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof doch ins Amt gewählt. Der Bewerber Bert Matthias Gärtner erhielt am Mittwoch im dritten Wahlgang 37 Ja-Stimmen. 32 Abgeordnete stimmten mit Nein, 77 enthielten sich. Eine Stimme entfiel auf einen anderen Namen, ein Stimmzettel war ungültig. Damit sei Gärtner zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt, verkündete Landtagsvizepräsident Wolfgang Reinhart (CDU). Gärtner nahm die Wahl an und wurde vereidigt. Er war Anfang Juli in zwei Wahlgängen klar durchgefallen.

Insgesamt müssen sechs Posten im Verfassungsgerichtshof neu besetzt werden. Die vier Kandidatinnen und Kandidaten der Grünen und der CDU-Bewerber für das baden-württembergische Verfassungsgericht waren bereits bestätigt worden.

Der Gerichtshof besteht aus neun Richtern - davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit Befähigung zum Richteramt und drei Personen, die diese Befähigung nicht haben. Der Landtag wählt die Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertreter für neun Jahre. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen und über Streitigkeiten bei Volksbegehren.