Bushido sollte am Mittwoch im Prozess um den Berliner Clanchef weiter aussagen – doch dann kam es anders. Foto: AFP/STR

Eigentlich geht es in dem Berliner Prozess um Beleidigung, Bedrohung und Erpressung des Musikers Bushido. Doch nun ist etwas Anderes in den Vordergrund gerückt. Die Verteidigung geht in die Offensive.

Berlin - Wieder wurde der Rapper Bushido von vermummten Personenschützern ins Landgericht der Hauptstadt begleitet. Er sollte in dem Strafverfahren gegen einen bekannten Berliner Clanchef und drei seiner Brüder am Mittwoch weiterhin als Zeuge aussagen. Doch dann kam es anders.

Die Verteidiger der vier Angeklagten beantragten das Ende oder zumindest die Aussetzung des Verfahrens. Entschieden wurde darüber noch nicht. Erst müsse eine andere Sache aufgeklärt werden, sagte der Vorsitzende Richter Martin Mros. Am neunten Verhandlungstag blieb offen, ob das Verfahren kippen könnte.

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Die andere Sache ist die großangelegte Durchsuchung bei dem Hauptangeklagten Arafat A.-Ch. (44) vor gut einer Woche durch Steuerfahnder und Polizei im brandenburgischen Kleinmachnow. Es ging laut Staatsanwaltschaft unter anderem um Ermittlungen wegen Steuerbetrugs.

Bushido wurde doch noch gehört

Die Verteidigung monierte nun, es seien dort Unterlagen beschlagnahmt sowie Notizen des Hauptangeklagten aus dem laufenden Strafprozess fotografiert worden, die für dessen Vertretung relevant seien. Verteidigerunterlagen dürften für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren nicht beschlagnahmt werden.

Angeklagt sind Straftaten zum Nachteil des Rappers Bushido, nachdem dieser die Geschäftsbeziehungen zu A.-Ch. gekappt hatte. Der Clanchef habe dies nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an den Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Bushido sei auch bedroht, beleidigt und geschlagen worden.

Bushido wurde dann doch noch gehört, jedoch ging es nur um die Durchsuchung, nicht um die Beziehungen zu Arafat A.-Ch. Erstaunliches war zu hören: Tage vor der Razzia habe er auf Bitte eines Steuerfahnders per Mail den Hausschlüssel und Toröffner zu seinem Anwesen neben dem von A.-Ch. in Kleinmachnow an die Behörde übergeben. Diese habe sein Haus in Augenschein nehmen wollen, um nach Unterlagen zu suchen, sagte der inzwischen 42 Jahre alte Rapper. Wann das sein sollte, sei nicht gesagt worden. Gegen Bushido laufen nach dessen Angaben auch Steuerermittlungen.

Als er dann von der Durchsuchung bei A.-Ch. erfuhr, habe er seinen Anwalt dorthin geschickt. „Ich wusste von keiner Maßnahme im Vorfeld“, betonte Bushido, der nach seinen Angaben nicht in dem Haus auf dem gemeinsamen Grundstück mit A.-Ch. wohnt. „Ich weiß nicht, in welche Richtung das ging“, beteuerte Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt und in dem Prozess auch Nebenkläger ist.

Bushido muss Mailverkehr zugänglich machen

Die Verteidiger gaben sich nicht zufrieden und bohrten nach. Nein, er habe sich nicht gewundert über die Mail der Steuerfahndung, sagte Bushido locker. „Wer fragt, bekommt Hilfe angeboten.“ Und: „In meinen Grundrechten fühle ich mich nicht beschnitten.“ Nein, er habe auch die Medien nicht informiert.

Der Vorsitzende Richter fand es „merkwürdig“, dass Ermittler vor einer solchen Durchsuchungsaktion auf einen Betroffenen zugegangen sein könnten. Die Verteidigung sprach von einer inszenierten Durchsuchung und warf Bushido vor, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.

Wie es im eigentlichen Strafprozess weitergeht, war unklar. Zunächst soll alles rund um die Durchsuchung erörtert werden. Am kommenden Montag werden Steuerfahnder befragt. Bushido soll den Mailverkehr mit der Behörde zugänglich machen.

Oberstaatsanwältin Petra Leister betonte, sie wolle, dass der Prozess weitergeht. Sie räumte ein, es sei unglücklich gewesen, dass bei A.-Ch. während des laufenden Verfahrens durchsucht wurde. Es sei wohl nicht möglich gewesen, das vor Prozessbeginn zu organisieren. Zudem sollen Ermittlungen wegen Verrats von Dienstgeheimnissen eingeleitet werden. Einige Medienvertreter seien bereits vor Beginn der Durchsuchungen vor Ort gewesen und hätten Bescheid gewusst.