Ursula von der Leyen muss sich den Fragen im Untersuchungsausschuss stellen. Foto: dpa

Das neue Jahr beginnt ungemütlich, zumindest für Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Die Opposition hat einen Untersuchungsausschuss beschlossen.

Berlin - Wir sind vier Stunden älter, aber nicht vier Stunden weiser geworden.“ So bilanzierte Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) die Sondersitzung des Verteidigungsausschusses zur Aufklärung der Berateraffäre im Verteidigungsministerium am Mittwoch. Dass die frühere Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder der Einladung in den Ausschuss nicht gefolgt war, gab den Ausschlag dafür, dass FDP, Linke und Grüne einen Untersuchungsausschuss beantragten, der im Januar seine Arbeit aufnehmen soll. Suder sicherte den Abgeordneten zwar schriftlich zu, alle Fragen an ihre Adresse schriftlich zu beantworten. Das aber stellte die Oppositionsvertreter nicht zufrieden.

Das erklärten Strack-Zimmermann, der Grünen-Abgeordnete Tobias Lindner und der Links-Politiker Tobias Pflüger im Anschluss an die Befragung. Strack-Zimmermann kündigte an, dass der Untersuchungsauftrag „komprimiert“ gefasst und zeitlich begrenzt werden soll. „Wir wollen keine Ablenkungsmanöver“, betonte die verteidigungspolitische Sprecherin der Liberalen. Da Suder sich den Fragen der Abgeordneten nicht gestellt habe, sei ein Untersuchungsausschuss nötig geworden. Auch Tobias Lindner, der die Aufklärung in dieser Affäre für die Grünen federführend vorantreibt, zeigte sich enttäuscht über das Fernbleiben Suders, zumal diese den Verteidigungsausschuss in ihrer aktiven Zeit als Staatssekretärin als ihren „Aufsichtsrat“ bezeichnet habe.

„Das Ministerium hat die Kontrolle über die Auftragsvergabe verloren“

Ausgelöst wurde die Affäre im August durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Berater-Einsatzes im Ministerium stark anzweifelt. In den Jahren 2015 und 2016 wurden dort mindestens 200 Millionen Euro für externen Sachverstand ausgegeben. Es stehen die Vorwürfe der Verschwendung von Steuereinnahmen und der Vetternwirtschaft im Raum. „Wir haben ein Problem, wenn im Ministerium die Kontrolle über die Auftragsvergabe verloren gegangen ist“, sagte Marie-Agnes Strack-Zimmermann.

Der Verdacht der Vetternwirtschaft steht unter anderem im Raum, weil es offenbar enge persönliche Beziehungen zwischen einzelnen Beratern und verschiedenen Ministeriumsmitarbeitern gibt. Von problematischen „Kennverhältnissen“ sprachen sowohl Lindner als auch von der Leyen. So habe der Berater Timo Noetzel in einem Lebenslauf im Jahr 2015 Katrin Suder, ihre rechte Hand Gundbert Scherf sowie den General Erhard Bühler als Referenzpersonen genannt. „Sind so enge Beziehungen statthaft, wenn von diesen Personen auch über die Vergabe von Verträgen entschieden wird?“, fragte Tobias Lindner.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen reagierte betont gelassen auf den Untersuchungsausschuss und sprach „vom guten Recht der Opposition“, diesen Schritt zu vollziehen. Ausdrücklich räumte sie ein, dass es beim Abschluss von Verträgen mit Beratungsunternehmen Verstöße gegen geltendes Recht gegeben habe. Sie sagte gleichzeitig, dass das Ministerium jetzt Vorkehrungen getroffen habe, um solche Fehler künftig zu vermieden. „Wir haben neue Strukturen und Prozesse geschaffen, das Vier-Augen-Prinzip eingeführt und Regelschleifen eingebaut, die sicherstellen, dass die Qualität der Vergaben steigt“, so die Ministerin.

Von der Leyen verteidigt den Einsatz von Beratern

Ursula von der Leyen verteidigte den Einsatz externer Berater. „Unbestritten ist, dass wir die Projekte selber brauchen, und damit auch den Rat von Experten von außen“, sagte sie. Es gehe weitgehend um das Thema Digitalisierung. Weil es dort einen „erheblichen Nachholbedarf“ und Zeitdruck gebe, sei externe Expertise nötig. Das allerdings sieht die SPD anders. Fritz Felgentreu, der verteidigungspolitische Sprecher der Sozialdemokraten, forderte für seine Fraktion, dass das Ministerium sich grundsätzlich unabhängiger von externen Beratern machen und stattdessen eigene Kompetenzen aufbauen müsse.

Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Verteidigungs- und Untersuchungsausschuss ist, dass bei einer förmlichen Untersuchung Zeugen vorgeladen werden können, die unter Wahrheitspflicht aussagen müssen. Die Einladung in den Verteidigungsausschuss konnte die frühere Staatssekretärin ausschlagen, im Untersuchungsausschuss wird sie im neuen Jahr erscheinen müssen.