Der Vermieterin des Angeklagten sowie auch anderen Bewohnern war immer wieder Cannabisgeruch aufgefallen. Foto: dpa/Daniel Karmann

Ein 40-Jähriger ist von seiner Vermieterin angezeigt worden. Die Durchsuchung war ergiebig.

Benningen - Für eine bevorstehende Party mit seiner Freundin soll ein 40-Jähriger in seiner Wohnung in Benningen allerlei Drogen gehortet haben. Das berichtete er am Dienstag jedenfalls so vor dem Strafgericht Marbach. Mit dieser Sicht der Dinge wollte der Mann den Vorwurf der Anklagebehörde, einen gewerbsmäßigen Handel mit Rauschgift aufgezogen zu haben, abwenden. Schließlich wirkt sich der Unterschied empfindlich auf das Strafmaß aus.

Auf die Spur des geschiedenen Mannes kam die Polizei nach einer Anzeige der Vermieterin. Diese hatte von Cannabisgeruch berichtet und will auch mehrfach herumliegende Joints bei ihren Kontrollbesuchen gesehen haben. „Er sagte, es bestehe eine Notsituation, er brauche dringend ein Zimmer“, berichtete die 40-Jährige im Gerichtssaal als Zeugin. Sie habe ihm eine Chance geben wollen, doch das habe sich nach seinem Einzug im April vergangenen Jahres schon „relativ schnell als Fehler“ herausgestellt, weil zum einen die Miete nicht regelmäßig bezahlt wurde und auch seine Freundin mit dort wohnte. „Also bin ich des Öfteren hin und habe nach dem Rechten gesehen“, so die Frau weiter.

„In neun von zehn Fällen war seine Freundin unter Drogen und nicht ansprechbar“, berichtete die Vermieterin. Bei ihren Besuchen zwei Mal pro Woche habe sie öfters auf dem Tisch Marihuana gesehen und klar gemacht, dass sie das nicht wolle. Schließlich klagten auch die anderen Bewohner regelmäßig über den vielen Besuch und den Cannabisgeruch. Schließlich ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige.

Als die Ermittler Anfang September das Zimmer des 40-Jährigen durchsuchten, stellten sie einen geladenen Schreckschussrevolver und ein Pfefferspray sowie Marihuana, Ecstasy-Tabletten und LSD sicher. „Darüber hinaus fanden wir eine Liste mit Namen, klassische Verpackungsutensilien wie etwa eine Feinwaage, Alu- und Frischhaltefolie sowie Plastiktüten“, berichtete ein Polizeibeamter als Zeuge im Gerichtssaal. Der Angeklagte, der bei den Schilderungen der Zeugen immer wieder den Kopf schüttelte, blieb bei seiner Darstellung, dies alles seien lediglich „Partydrogen für den Eigenkonsum“ gewesen, die Liste sei lediglich ein Merkzettel über seine Schulden bei anderen Leuten gewesen. Nach eigenen Angaben gab er 200 bis 250 Euro im Monat für Drogen aus. Er selbst lebt nach einer abgebrochenen Ausbildung „vom Geld vom Jobcenter“.

Während die Verteidigung lediglich von Küchenutensilien, Vermutungen und keinerlei Beweisen sprach und für eine viermonatige Bewährungsstrafe wegen des Drogenbesitzes plädierte, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung angesichts einer positiven Prognose. Letztlich verurteilt wurde der 40-Jährige für den Besitz und den Handel mit Drogen, alles andere anzunehmen sei realitätsfern, zu einem Jahr auf Bewährung. Gegen den Angeklagten sprachen seine zahlreichen Vorstrafen, 16 an der Zahl, für ihn, dass er bereits seit einiger Zeit an einem Eingliederungsprogramm teilnimmt, um doch noch eine Arbeit zu finden. Zudem habe er einige Gespräche bei der Drogenberatung absolviert. Bedingung für die dreijährige Bewährung sind der Nachweis von sechs negativen Drogentests sowie das Ableisten von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.