Die Bundesbeauftragte Ferda Ataman hat eine Debatte über Altersdiskriminierung angestoßen. Foto: dpa/Hannes P Albert

Im Job, in der medizinischen Versorgung, beim Zugang zu Krediten – Alter kann in Deutschland zu Ausgrenzung führen. Das muss der Staat verhindern, sagt unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.

Friedrich Merz (CDU) wird wohl demnächst mit fast 70 Jahren deutscher Bundeskanzler. Als Notar dürfte er dagegen mit Vollendung des 70. Lebensjahres schon nicht mehr arbeiten. Da gilt nämlich eine starre Altersgrenze.

 

Das Beispiel stammt von der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman. Es ist geschickt gewählt, denn es macht nicht nur den Unsinn starrer Altersgrenzen anschaulich. Es ist auch ein guter Einstieg in eine generelle Diskussion über Altersdiskriminierung, die Ataman damit anstoßen wollte.

Jeder vierte Bürger in Deutschland ist über 60 Jahre alt. In einer solchen Gesellschaft nimmt die Frage danach, wie wir sicherstellen, dass niemand aufgrund seines Alters ungerecht behandelt wird, einen wichtigen Rang ein. Noch ist diese Debatte aber nicht im Zentrum der Gesellschaft angekommen. Das wird sich bald ändern.

Rechtlich ist die Sache klar geregelt

So ist eine aktuelle Umfrage zu dem Ergebnis gekommen, dass fast jeder zweite Mensch in Deutschland über 16 Jahre schon einmal Altersdiskriminierung erfahren hat. Schon klar: Umfragen bilden Meinungen ab, und nicht jedes subjektiv als Diskriminierung empfundene Erlebnis ist tatsächlich eine solche. Aber die Befragung wirft doch zumindest ein Schlaglicht auf die gesellschaftliche Situation.

Rechtlich ist die Sache bereits klar geregelt. In der EU-Grundrechte-Charta ist das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters festgeschrieben. In Deutschland ist dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ins nationale Recht umgesetzt. Aber das Recht beeinflusst den gelebten und erfahrenen Alltag nur begrenzt.

Kanzler ja, Notar nein? Starre Altersgrenzen sind Unsinn. Foto: dpa/Michael Kappeler

Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters können in vielen Bereichen erlebt werden. Etwa, vielleicht auch vor allem, im Arbeitsleben, wenn bei Einstellungen Jüngere bevorzugt werden. Wenn Ältere bei Fortbildungen übergangen oder bei Personalreduzierungen aus dem Arbeitsprozess herausgedrängt werden. Oder im Gesundheitswesen, wenn für Ältere die Tarife steigen, wenn aufgrund des Alters die Teilnahme an Rehabilitationen schwieriger wird. Oder wenn ernsthaft die Frage diskutiert wird, ob an alten Menschen Operationen wie das Einsetzen neuer Gelenke ohne Selbstbeteiligung noch durchgeführt werden sollten. Im Finanzwesen kann älteren Menschen der Zugang zu Krediten erschwert werden. Die Liste lässt sich leicht ergänzen.

Von Altersdiskriminierung sind übrigens auch junge Menschen betroffen. Wenn sie aufgrund ihres Alters weniger verdienen oder von der Mitsprache ausgeschlossen werden, obwohl sie betroffen sind – da sind Fragen des Wahlalters genau so aufgerufen wie die Möglichkeit zur Mitwirkung bei kommunaler Planung.

Nicht immer handelt es sich dabei um Diskriminierung im rechtlichen Sinn. Oft basieren Benachteiligungen auf falschen tradierten Bildern von Mündigkeit, Leistungsfähigkeit und Verantwortlichkeit in Jugend oder hohem Alter. Die Justiz kann da nur begrenzt helfen. Es muss auch das generationenübergreifende Verständnis wachsen. Dazu braucht es Gespräch und Austausch. Der entsteht aber nicht von selbst. Dazu braucht es gezielt geschaffene Möglichkeiten der Begegnung. Das fängt bei der Stadtplanung an.

Ohne die Politik geht es nicht. Sie muss diesen Prozess anführen. Offensive Antidiskriminierungspolitik wird oft als linke oder „woke“ Spinnerei angegriffen. Was für ein Unsinn.

Sie ist nicht zuletzt Ausdruck wirtschaftlicher Vernunft. Gerade eine Gesellschaft, die auch dringend auf Fachkräfte angewiesen ist, muss gezielte Strategien entwickeln, um den Erfahrungsschatz älterer Menschen aktiv und möglichst lange zu nutzen.