Wenn Eltern erbittert ums Sorgerecht streiten, würden Familiengerichte Mütter benachteiligen und Kindern schaden, sagt der Kinderschutzexperte Wolfgang Hammer. Eine Mutter schildert ihren Fall.
Zweieinhalb Jahre Hausarrest für Ben, Mia und sie selbst. So beschreibt Victoria Bohn die Zeit zwischen März 2019 und August 2021. Zweieinhalb Jahre, in denen ihre Kinder und sie nie länger als 24 Stunden das Haus verlassen konnten. Kein Urlaub, keine Wochenendfahrt, kein Schullandheim, keine Übernachtung bei Freunden ohne die Zustimmung von Victoria Bohns Ex-Mann. Jederzeit hätte dieser vor der Tür ihres Häuschens in der Nähe von Heidenheim stehen und seine Kinder mitnehmen können.
Der Vater hatte in dieser Zeit ein Recht darauf. Das Amtsgericht hatte entschieden, dass Sohn und Tochter bei ihm leben sollten. Der Grund: Das Kindeswohl sei gefährdet, wenn die beiden bei der Mutter blieben. So steht es in dem Beschluss. Die Mutter toleriere eine Bindung zum Vater nicht, verhindere einen regelmäßigen Umgang mit ihm. So könnten sich die Kinder nicht gesund entwickeln. Victoria Bohn sieht es so: „Ich wurde dafür bestraft, dass meine Kinder eine enge Bindung zu mir haben.“
Familienrechtsfälle sind eine schwer zu beurteilende Sache für Außenstehende. Was die beteiligten Eltern erzählen, widerspricht sich oft diametral. Fast immer gibt es psychologische Gutachten und Gegengutachten. Es gibt Fürsprecher auf beiden Seiten, und es stehen Vorwürfe im Raum, die am Ende weder ganz belegt noch ganz entkräftet werden können.
„Rechtssprechung gegen Mütter“
Am Ende muss in solchen Fällen ein Familienrichter oder eine Familienrichterin entscheiden, wer glaubhafter ist, wo sich unter sehr viel emotionalem Ballast die verlässlichen Fakten finden, die Grundlage einer Entscheidung sein können.
Genau hier sieht der Soziologe und Kinderschutzexperte Wolfgang Hammer ein Problem. Hammer, der lang die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der Sozialbehörde Hamburg leitete, unterstellt deutschen Familiengerichten eine „systematische Rechtsprechung gegen Mütter“. Insgesamt hat er mehr als 1000 familienrechtliche Verfahren aus 20 Jahren ausgewertet, darunter 92, die beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesgerichtshof anhängig waren. Es handelt sich um sogenannte hochkonflikthafte Verfahren, Fälle wie der von Victoria B. und ihrer Familie, in denen Eltern erbittert um ihre Rechte streiten. Schätzungen zufolge betreffen sie etwa 15 Prozent aller Trennungen.
Hammers Ergebnisse sind auf seiner Website unter dem Titel „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ erschienen. Seine These: An Familiengerichten würden erfolgreich gelebte Lebensmodelle von Müttern und Kindern „mit der gerichtlichen Anordnung von Inobhutnahmen, Umplatzierungen und Wechselmodellen aller Art aufgelöst“. Hammer, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Kinderhilfswerks, spricht von einem „rechtsstaatlichen Skandal“.
Vorurteil: Mütter entfremden Kinder von Vätern
Auch wenn seine Studie nicht repräsentativ ist, wie die Fachgruppe Familienrecht der Neuen Richtervereinigung kritisiert, halten andere Experten sie für wertvoll, weil die Summe an Einzelfällen auf Schwachstellen hinweise. Laut Hammers Analyse wirkt häufig eine Allianz aus Familienrichtern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen und Jugendämtern, deren Blick durch vier Annahmen geprägt sei: Mütter entfremden Kinder von den Vätern. Mütter wollen Kinder und Geld. Mütter erfinden Gewalt und Missbrauch. Und: Nur eine Aufteilung der Betreuungszeit zwischen beiden Eltern lässt Kinder gut aufwachsen.
Hammer übt unter anderem scharfe Kritik an den psychologischen Gutachten, die in Familienprozessen eine wichtige Rolle spielen. Diese genügten oft nicht wissenschaftlichen Qualitätsstandards und operierten teils mit unzulässigen Diagnosen. So würde vor allem gut ausgebildeten Frauen aus der gehobenen Mittelschicht eine „symbiotische Mutter-Kind-Beziehung“ unterstellt, die keine wissenschaftliche Grundlage hat.
Auch andere Experten kritisieren diese Praxis: Solche empirisch nicht abgesicherten Konstrukte würden in Deutschland seit Jahren „in tendenziösen gerichtspsychologischen Gutachten und gerichtlichen Entscheidungen eingesetzt“, sagt auch Jörg Fegert, der Ärztliche Direktor der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Ulm und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfamilienministeriums.
Gericht gibt Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück
Eine Erfahrung, die auch Victoria Bohn gemacht hat. Weil ihr Mann ihr gegenüber gewalttätig gewesen sei, wie sie sagt, trennte sie sich 2014. Seither dauert der Streit ums Sorgerecht an und treibt seine Blüten. Auch der Justizfachangestellten attestierte ein familienpsychologisches Gutachten, dass sie keine Bindung zum Vater toleriere, woraufhin das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Ex-Mann zuschlug. Der renommierte Gutachter Uwe Tewes, den Victoria Bohns Mutter wiederum beauftragte, kritisierte die psychologische Beurteilung der Mutter und der Kinder als methodisch falsch, nicht „nachvollziehbar“.
2021 gab das Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht an die Mutter zurück – auch weil der Vater am Ende gar keinen Kontakt zu den Kindern suchte. Laut Victoria Bohn ist er mittlerweile für seine Familie nicht mehr erreichbar. Nach wie vor haben die Eltern aber das gemeinsame Sorgerecht, für jede Entscheidung, zum Beispiel wenn ein Kind eine Zahnspange bekommen soll, braucht sie sein Einverständnis.
Umgang als „heilige Kuh“?
„Der gemeinsame Umgang ist für die Gerichte die heilige Kuh, für die alles andere geopfert wird“, sagt Victoria Bohn. Auch manche Expertinnen sehen das so. So kritisierte Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, dass Familiengerichte Elterngerechtigkeit teils über das Kindeswohl stellten. Sicherlich profitieren Kinder, wenn sie zu beiden Elternteilen einen guten und regelmäßigen Kontakt haben und diese das einvernehmlich organisieren. Aber das ist in hochkonflikthaften Fällen oft nicht möglich. Und dass Kinder für ein gutes Aufwachsen beide Eltern zu gleichen zeitlichen Anteilen brauchten, sei in Studien unzureichend belegt, so Walper.
Für Wolfgang Hammer ist klar, wer in diesen Prozessen leidet: „Die Situation der betroffenen Kinder ist dramatisch“, schreibt er als ein Resümee seiner Untersuchung. Durch die langen Verfahren, die kurzfristigen Umplatzierungen, die stetigen Befragungen würden die „Bedürfnisse von Kindern nach Sicherheit und Stabilität ad absurdum geführt“. Er schätzt, dass bis zu 86 000 Kinder jährlich von hochkonflikthaften Rechtsfällen betroffen sein könnten.
Auch Victoria Bohns Kinder, die heute zwölf und 14 Jahre alt sind, litten unter dem Verfahren. Immer wieder wurden sie von Psychologen, Verfahrensbeiständen, Richterinnen befragt und begutachtet. In einem Jahr hatten sie mit ihrer Mutter allein 121 Termine beim Jugendamt. Zwischenzeitlich stand im Raum, dass die beiden in ein Heim kommen, um dort von der Mutter entwöhnt und an ein Leben mit dem Vater gewöhnt zu werden. Zwei Drittel ihres Lebens ging das so. Nun ist der Rechtsstreit innerhalb der einstigen Familie nach neun Jahren endlich zu Ende.