In der dunklen Jahreszeit ist gutes Licht am Fahrrad extrem wichtig. Um selbst gut zu sehen und von anderen nicht übersehen zu werden. Foto: Shutterstock/moreimages

Fahrradbeleuchtung bringt Licht ins Dunkel. Vor allem in Herbst und Winter, wenn die Nächte länger und die Tage kürzer werden: Hier eine Übersicht über die verschiedenen Lichttypen.   

Stuttgart - Fahrradlicht ist nicht gleich Fahrradlicht. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Funktionen bei der Fahrradbeleuchtung. Aber nicht alle Radfahrenden können und dürfen auch alles nutzen. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Lichttypen.

Akku-Licht

Seit 2013 ist Akku-Beleuchtung an Fahrrädern offiziell erlaubt. Die Lichter brauchen allerdings eine Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Diese ist durch die Kennzeichnung „K“ und ein Wellensymbol ersichtlich. Erst damit dürfen die Akkuleuchten im Straßenverkehr genutzt werden. Wichtig dabei: Es muss die Hell-Dunkel-Grenze im Fahrbetrieb erkennbar sein und eine Ladestandsanzeige über den Ladezustand der Akkus informieren. Es ist zudem erlaubt, Akku-Lichter als Zusatzlicht zum Dynamo-Scheinwerfer und Rücklicht zu nutzen.

Anhängerlicht

Für die Beleuchtung an Fahrradanhängern gibt es mit §67a StVZO einen eigenen Paragrafen. Dieser ist äußerst umfangreich und umfasst Reflektoren und Rücklicht in Abhängigkeit von der Anhängerbreite. Es gilt die Regel: Wenn mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades verdeckt sind, braucht der Anhänger eine zusätzliche rote Schlussleuchte. Außerdem müssen zwei weiße Reflektoren vorne und zwei rote hinten verbaut sein.

Batterielicht

Anders als bei Akku-Beleuchtung kommen bei Batterielichtern keine aufladbaren Akkus, sondern einmal verwendbare Batterien zum Einsatz. Dennoch gelten die gleichen Regelungen wie bei Akku-Beleuchtung. Eine Ladestandsanzeige fehlt jedoch bei vielen Batterielichtern, weshalb diese Modelle nicht für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen sind, sondern nur als Zusatzbeleuchtung verwendet werden dürfen.

Blinklicht

Blinklichter erzeugen eine höhere Aufmerksamkeit und werden deshalb gerne genutzt. Aber: An Fahrrädern ist der Blinkmodus verboten. Die Lichter können allerdings als zusätzliches Rück- oder Vorderlicht am Körper getragen werden.

Dynamoscheinwerfer

Eine fest installierte Lichtanlage ist besonders bei Trekking- und Cityrädern beliebt. Gespeist wird die Beleuchtung an modernen Rädern von einem wartungsarmen Nabendynamo. Der Seitenläuferdynamo gehört der Vergangenheit an. Die Scheinwerfer verfügen mittlerweile über leistungsstarke LEDs und können so für eine gute Ausleuchtung sorgen.

E Bike-Scheinwerfer

Seit 2013 ist es ebenfalls erlaubt, E Bike-Beleuchtung direkt aus dem Akku zu speisen und so auf einen Nabendynamo zu verzichten. Während Nabendynamos Wechselstrom produzieren, E Bike-Akkus jedoch Gleichstrom bereitstellen, braucht es besondere Scheinwerfer, die die Stromversorgung richtig steuern. Spezielle E Bike-Scheinwerfer werden deshalb über einen sogenannten Stromrichter mit Energie versorgt. Dadurch erzeugen sie auch eine deutlich bessere Leistung als Dynamoscheinwerfer.

Fernlicht

Ein zusätzliches Feature bei E Bike-Scheinwerfern ist das Fernlicht. Dieses kann einfach per Knopfdruck außerhalb von Ortschaften zugeschaltet werden. Aber wie beim Auto gilt: Den Gegenverkehr nicht blenden.

Hell-Dunkel-Grenze

Die Hell-Dunkel-Grenze ist wichtig für die passende Einstellung von moderner LED-Fahrradbeleuchtung und muss bei jedem StVZO-konformen Scheinwerfer zu sehen sein. Grob gesagt gilt die Regel: Die Hell-Dunkel-Grenze muss auf der Straße zu sehen sein, damit der Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blendet. Dabei kann die Linie je nach Bedarf und Geschwindigkeit in unterschiedlichen Entfernungen liegen.

Helmlicht

Helmlampen sind gerade bei Mountainbikenden beliebt. Ihr Vorteil: Sie leuchten dorthin, wo man auch hinsieht – speziell bei Kurvenfahrten wichtig. Aber: Helmlampen dürfen nur als Zusatzbeleuchtung im Straßenverkehr verwendet werden. Und dann auch nur, wenn der Gegenverkehr nicht geblendet oder gestört wird. Im Wald oder auf den Trails sind sie uneingeschränkt erlaubt, sollten dabei allerdings auch rücksichtsvoll eingestellt werden.

Kennzeichenbeleuchtung

Wichtig für S Pedelecs: Die Kleinkrafträder brauchen ein beleuchtetes Kennzeichen, das meist an der Halterung montiert ist. Für andere Radfahrende hat diese Beleuchtungsart allerdings keine Relevanz.

Kurvenlicht

Kurvenlicht ist eine neue Form der Fahrradbeleuchtung und richtet sich aktuell noch ausschließlich an E Bike-Fahrende. Bei der Erfindung von Busch & Müller sorgt eine bewegliche Halterung dafür, dass sich der Scheinwerfer den Lenkbewegungen anpasst und Radfahrende so besser die Kurve ausleuchten können.

Rücklicht

Laut StVZO benötigen Fahrräder und E Bikes ein rotes Rücklicht. Dieses ist allerdings in Größe und Gestaltung variabel. Es gibt kleine Modelle, die z. B. am Schutzblech oder der Kettenstrebe befestigt sind oder größere Modelle am Gepäckträger. Seit 2018 auch erlaubt: Der Z Rückstrahler, der als Reflektor zusätzlich am Rad verbaut sein muss, darf direkt in das Rücklicht integriert sein. Auch eine Integration von Akku-Licht in den Radschützer ist möglich.

Standlicht

Während Akku-Beleuchtung auch im Stand leuchtet, geht die Nabendynamo-Beleuchtung aus, wenn sich das Rad nicht bewegt. Helfen können hier Scheinwerfer mit Standlicht. Durch einen integrierten Kondensator können Scheinwerfer und Rücklicht im Stand weiterleuchten. Wichtig, wenn man beispielsweise an einer Ampel steht.

Tagfahrlicht

Um die Sichtbarkeit bei Tageslicht zu erhöhen, haben manche Scheinwerfer ein integriertes Tagfahrlicht. Dieses leuchtet mit zwei Lux am Tag. In der Dämmerung und bei Dunkelheit erkennen Sensoren die veränderten Lichtverhältnisse und wechseln in den Abblendmodus mit Hell-Dunkel-Grenze.